Das nächtliche Dauerblinken an Windrädern in Brandenburg sollte der Vergangenheit angehören, wie Infrastrukturminister Detlef Tabbert im September 2025 versprach. Doch Anwohner wie Karsten Barth aus Schönfeld in der Uckermark erleben immer noch ein „nerviges munteres Weiterblinken“ einiger Anlagen. Die Ursache dafür liegt im Detail.
Hintergrund der Befeuerungspflicht
Windenergieanlagen über 100 Meter Höhe müssen nachts mit roten Signalleuchten vor nahenden Flugzeugen warnen. Diese Pflicht führte zu einem ständigen Blinken, das Anwohner stört und Lichtverschmutzung verursacht. Bereits vor 2015 wurden technische Alternativen entwickelt, sogenannte bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnungsanlagen (BNK). Eine Tochterfirma von Enertrag gehörte zu den Pionieren, doch die Genehmigung von Pilotanlagen zog sich über Jahre hin. Inzwischen gibt es verschiedene zugelassene Systeme.
Gesetzliche Pflicht und Verzögerungen
Der Bundestag beschloss Ende 2023 die gesetzliche Pflicht zur BNK nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Der Termin zur Einführung wurde mehrfach verschoben, zuletzt auf den 1. Januar 2025. Dennoch konnten nicht alle betroffenen Windräder rechtzeitig umgerüstet und in Betrieb genommen werden. Bundesweit sind rund 16.000 Bestandsanlagen von der Umrüstungspflicht betroffen, so der Bundesverband Windenergie (BWE). Betreiber müssen Prüfanträge bei den Luftfahrtbehörden der Länder einreichen. Auch jede neue Windkraftanlage muss mit einem zertifizierten BNK-System ausgestattet sein, das bereits im immissionsschutzrechtlichen Verfahren beantragt werden muss.
Stand in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern
Die Antragsflut Ende 2024 und Anfang 2025 führte zu einem Berg bei der Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg. Laut brandenburgischem Infrastrukturministerium wurde dieser bis September 2025 abgearbeitet. Über 800 Anträge seien bearbeitet worden. Im Land Brandenburg gibt es 2026 insgesamt 4163 Windenergieanlagen (2024: 4126), in der Uckermark 677 (2024: 678). Wie viele davon über 100 Meter hoch und befeuerungspflichtig sind, ist nicht bekannt.
In Mecklenburg-Vorpommern geht man von 1317 nachtkennzeichnungspflichtigen Windenergieanlagen aus. Laut einer Antwort der Landesregierung vom Januar 2026 liegen Anzeigen über die Inbetriebnahme von BNK an 918 Anlagen vor. 91 Anlagen befinden sich noch in Prüfung oder der Nachweis steht aus. Insgesamt gab es 2024 in Mecklenburg-Vorpommern 2165 Windenergieanlagen.
Hemmnisse bei der Umsetzung
Der BWE kritisiert rechtliche Hürden: Neue Windenergieanlagen dürfen nur mit BNK-System in Betrieb gehen, doch die Inbetriebnahme des BNK-Systems erfordert wiederum die vorherige Inbetriebnahme der Windenergieanlage. Technische Probleme kommen hinzu: Schlechte Internetanbindungen in ländlichen Gebieten oder schlechtes Wetter, wie relative Dunkelheit am Tag, können die Signalverarbeitung von Radar- oder Transpondersystemen beeinträchtigen.
Ausnahmen von der BNK-Pflicht
Die Sicherheit des Luftverkehrs hat Vorrang. Daher gibt es Ausnahmen von der BNK-Pflicht. In der Uckermark wurde der Einsatz von BNK in der Umgebung von Schwedt abgelehnt, wegen des Hubschraubersonderlandeplatzes der PCK Raffinerie und des Klinikums Uckermark. Zudem können Betreiber bei der Bundesnetzagentur einen Antrag auf Befreiung stellen, wenn die Umrüstung wirtschaftlich unzumutbar ist.
Stellungnahme von Enertrag
Enertrag, das unter anderem bei Schönfeld Anlagen betreibt, teilte mit, dass seine Windräder grundsätzlich BNK-aktiv seien. „Zu beachten ist, dass die Befeuerung immer erst in Betrieb geht und dann etwa 45 Minuten nach Sonnenuntergang abgeschaltet wird. Oft wird das als Fehlfunktion wahrgenommen“, erklärte Sprecher Michael Rassinger. Es gebe in der Uckermark jedoch Windräder, die noch nicht im BNK-Modus seien. Sie seien entweder nicht BNK-pflichtig, gehörten nicht zu Enertrag-Projekten oder es gebe technische Probleme, die leider noch häufig vorkämen.
Wie Anwohner Betreiber identifizieren können
Anwohner, die herausfinden möchten, ob eine Anlage berechtigterweise dauerblinkt, können über das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur die Betreiber ermitteln. Dies ist jedoch aufwendig. Allein in der Gemarkung Neuenfeld drehen sich 21 Windräder, bei Klockow 25, bei Tornow 15, bei Kleptow 15 – sie gehören mindestens sechs verschiedenen Betreibern.
Strafzahlungen bei Nichteinhaltung
Die Bundesnetzagentur überwacht die Einhaltung der EEG-Vorgaben. Kommt ein Betreiber seinen Pflichten nicht nach, muss er 10 Euro pro Kilowattstunde und Monat an den Netzbetreiber zahlen.



