Förderung für Varroa-Bekämpfung: Imker im Landkreis Ludwigslust-Parchim können Anträge stellen
Der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Landkreises Ludwigslust-Parchim hat bekannt gegeben, dass der Erwerb von Medikamenten zur Bekämpfung der Varroamilbe bei Honigbienen auch im Jahr 2026 mit Fördermitteln unterstützt wird. Diese Regelung gilt für alle Imker in der Region, unabhängig davon, ob sie einem Verein angehören oder nicht. Die Behandlung der Bienenvölker gegen den gefährlichen Parasiten bleibt dabei verpflichtend vorgeschrieben.
Behandlungspflicht und Antragsverfahren
Grundlage für diese Maßnahme ist die Behandlungspflicht aus der Allgemeinverfügung vom 9. Februar 2016. Die Bestellung der notwendigen Arzneimittel erfolgt verbindlich per Formular mit Unterschrift. Dieses Dokument kann über die Internetseite des Landesimkerverbandes Mecklenburg-Vorpommern im Bereich Service unter dem Punkt Arzneimittelbestellung heruntergeladen werden. Imkervereine sammeln traditionell die Anträge ihrer Mitglieder sowie die Anträge nicht organisierter Imker ein.
Nicht organisierte Imker haben zusätzlich die Möglichkeit, ihre Bestellung direkt über den Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung anzumelden oder sie per Post an den Landesverband der Imker MV, Feldstraße 3, 17033 Neubrandenburg, zu senden. Wichtig ist, dass das unterschriebene Original bis zum 3. April 2026 in der Geschäftsstelle des Landesimkerverbandes in Neubrandenburg vorliegen muss. E-Mails werden ausdrücklich nicht akzeptiert, und verspätete Anmeldungen bleiben unberücksichtigt.
Empfohlene dreistufige Bekämpfungsstrategie
Fachleute empfehlen eine dreistufige Bekämpfung der Varroa-Milbe, um die Gesundheit der Bienenvölker nachhaltig zu schützen:
- Im Frühjahr: Drohnenbrutentnahme und Ablegerbildung mit varroaarmer Aufzucht
- Im Sommer nach Trachtende: Behandlung mit Ameisensäure oder Thymolpräparaten
- Im Winter nach vorheriger Befallskontrolle: Behandlung mit Oxalsäurepräparaten
Das detaillierte Varroa-Bekämpfungskonzept des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist ebenfalls auf der Seite des Landesimkerverbandes abrufbar und bietet Imkern wertvolle Handlungsanleitungen.
Anzeigepflicht für Bienenvölker
Zusätzlich zur Behandlungspflicht besteht eine Anzeigepflicht für die Haltung von Bienen. Wie bei anderen Nutztieren wie Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Einhufern und Geflügel muss die Bienenhaltung vor Beginn beim Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung gemeldet werden, damit eine Registriernummer vergeben werden kann. Diese Nummer ist an den Standort der Bienen gebunden. Außerdem sind Bienenvölker bei der Tierseuchenkasse Mecklenburg-Vorpommern anzumelden, um im Falle von Seuchenausbrüchen angemessen reagieren zu können.
Diese Maßnahmen unterstreichen die Bedeutung des Bienenschutzes in der Region und sollen Imkern helfen, ihre Völker effektiv vor der gefährlichen Varroa-Milbe zu schützen.



