Bundesumweltminister Schneider plant Textilgesetz gegen Fast-Fashion-Flut
Schneider plant Textilgesetz gegen Fast-Fashion-Flut

Schneiders Textilgesetz: Hersteller sollen für Fast-Fashion-Flut zahlen

Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) hat konkrete Pläne für ein neues Textilgesetz vorgelegt, das insbesondere die wachsende Flut an Billigkleidung eindämmen soll. Der Minister stellte bei einem Ortstermin in Berlin Eckpunkte vor, wonach Hersteller künftig für Sammlung und Entsorgung von Alttextilien aufkommen müssen. Ein detaillierter Gesetzentwurf soll in Kürze folgen.

Fast-Fashion überschwemmt Altkleider-Container

„Fast-Fashion-Kleidung wird nur kurz getragen, aber macht lange Ärger. Sie überschwemmt den Markt, lässt Altkleider-Container überquellen und kann kaum Secondhand wiederverwendet oder recycelt werden“, erklärte Schneider. Die Problematik hat sich in den letzten Jahren dramatisch verschärft. Thomas Ahlmann, Geschäftsführer von Fairwertung, einem Zusammenschluss gemeinnütziger Sammler, berichtet: „Seit rund einem Jahr zahlen wir drauf, wenn wir Kleidung annehmen. Die minderwertige Kleidung ist einfach nur noch eine Kostenbelastung.“

Ulrich Müller von der Deutschen Kleiderstiftung bestätigt diesen Trend: „Vor zehn, fünfzehn Jahren hatten wir im Container fünf Prozent gut erhaltene Ware. Jetzt ist es vielleicht ein Prozent.“ Die Zahlen des Statistischen Bundesamtes belegen den Anstieg: Deutsche Privathaushalte produzierten zwischen 2013 und 2023 rund 55 Prozent mehr Bekleidungs- und Textilabfälle, insgesamt etwa 175.000 Tonnen. Pro Kopf entspricht das zuletzt etwa zwei Kilogramm Textilabfällen jährlich.

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Herstellerverantwortung mit Sammelquote

Nach Schneiders Plänen sollen sich Hersteller künftig an Organisationen für Herstellerverantwortung beteiligen, die sich aus ihren Beiträgen finanzieren. Diese Organisationen würden sich um Sammlung und Verwertung von Alttextilien kümmern und Kleidung von Sammlern kostenlos annehmen müssen. Als Hersteller gelten dabei alle, die Kleidung erstmals auf dem deutschen Markt anbieten – also auch Importeure.

Jede Organisation müsste eine Sammelquote von 70 Prozent erreichen, gemessen an der Menge der Kleidung, die die angeschlossenen Hersteller im Vorjahr auf den Markt gebracht haben. Die Höhe der Beiträge soll dabei von mehreren Faktoren abhängen: der Menge der in Verkehr gebrachten Kleidung sowie Kriterien wie Langlebigkeit, Reparierbarkeit, Wiederverwendbarkeit, Recyclebarkeit und dem Vorhandensein gefährlicher Stoffe. Umweltfreundlichere Produkte sollen geringere Beiträge zahlen.

Branchenkritik und Umweltbedenken

Der Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie zeigt sich alarmiert. Hauptgeschäftsführer Uwe Mazura befürchtet: „Wir riskieren, dass solide Mittelständler die Alttextilien der globalen Billigplattformen mitfinanzieren müssen.“ Der Verband kritisiert zudem, dass ausländische Onlineplattformen durchs Raster fallen könnten, da diese oft nur Marktplätze für Verkäufer bieten, die schwer zu erfassen seien.

Auch Umweltverbände äußern Skepsis. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hält die geplanten Regelungen für zahnlos. Viola Wohlgemuth von der DUH erklärt: „Da gesetzlich festgelegte Kriterien für Umweltfreundlichkeit fehlten, könne sich jede Organisation für Herstellerverantwortung Etwas eigenes ausdenken. Das Ergebnis wird ein gnadenloser Unterbietungswettbewerb, bei dem es nicht um Umweltschutz geht, sondern um die billigste Abfallentsorgung.“ Auch der Naturschutzbund Deutschland (Nabu) kritisiert: „Es ist vollkommen unklar, wie mit den Vorschlägen wirklich Abfall vermieden werden soll.“

Kostenfrage und Verbraucherbewusstsein

Falls die neuen Regeln auch Billig-Händler wirksam erfassen, könnten diese höhere Kosten an Kundinnen und Kunden weitergeben. Schneider schreckt das nicht ab: „Die Kosten sind ja sowieso da. Die Frage ist nur, wer sie zahlt.“ Aktuell trage die Umwelt oder die Allgemeinheit die Last über Abgaben für Vermüllung oder kommunale Entsorgung.

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Der Minister wünscht sich von Verbrauchern mehr Qualitätsbewusstsein: „Dass es nicht okay ist, ein T-Shirt zweimal zu tragen und wegzuwerfen und zu denken: 'Wird schon'.“ Für Second-Hand-Shops, Sozialkaufhäuser und Kleiderkammern sollen die neuen Vorgaben nicht gelten, sofern sie nur tragbare Textilien annehmen, die nicht als Abfall gelten. Ahlmann von Fairwertung begrüßt diese Ausnahme, fordert aber weiterreichende Regelungen für Sozialkaufhäuser.