Neuer Bußgeldkatalog für Tiertransporte in Sachsen
In Sachsen tritt ein neuer, landesweit einheitlicher Bußgeldkatalog für Verstöße bei Tiertransporten in Kraft. Ziel ist es, die Arbeit der Kontrollbehörden zu vereinheitlichen und das Tierwohl zu stärken. Der Katalog definiert klare Kriterien und empfiehlt Bußgeldrahmen, um einen einheitlichen Vollzug zu gewährleisten, wie die Landesdirektion Sachsen mitteilte.
Hintergrund und Ziele
Die Landesdirektion reagiert damit auf den Wunsch der unteren Veterinärämter nach mehr Klarheit. Bislang gab es oft Uneinheitlichkeiten bei der Ahndung von Verstößen. Der neue Katalog ermöglicht es den Ämtern, schneller und nachvollziehbarer Bußgelder vorzuschlagen – etwa bei Tierquälerei durch Schlagen, unzureichender Nahrung oder zu wenig Platz während des Transports.
„Mit diesem Katalog schaffen wir mehr Klarheit bei Sanktionen und stärken das Tierwohl“, betonte Béla Bélafi, Präsident der Landesdirektion. Beispielhaft wird ein Bußgeld von 350 Euro pro Tier genannt, wenn Transportunternehmen die vorgeschriebene Ruhezeit von 24 Stunden nach der maximalen Beförderungsdauer nicht einhalten.
Kontrollen und Verstöße im Jahr 2025
Im vergangenen Jahr führten die Veterinärämter knapp 2.900 Kontrollen durch. In 84 Fällen wurden Bußgeldverfahren eingeleitet. Die Verstöße reichen von mangelhafter Dokumentation bis hin zu akuten Misshandlungen wie Schlagen der Tiere oder fehlendem Tränkwasser während des Transports.
Zuständig für die Kontrollen sind die kommunalen Veterinärämter. Sie überprüfen Transporte bei der Ankunft in Schlachtbetrieben sowie stichprobenartig bei Abfahrt oder Ankunft beim Tierhalter. Gemeinsam mit der Polizei finden zudem Kontrollen auf Autobahnen statt.
Der neue Bußgeldkatalog soll dazu beitragen, dass Verstöße konsequenter und einheitlicher geahndet werden. Dadurch erhoffen sich die Behörden eine abschreckende Wirkung und letztlich eine Verbesserung des Tierwohls bei Transporten.



