Regenwasser-Gebühren: Erfassungsbogen in Mansfeld sorgt für Verwirrung
Regenwasser-Gebühren: Erfassungsbogen in Mansfeld

In der Einheitsgemeinde Stadt Mansfeld sorgt derzeit ein Schreiben des Abwasserzweckverbandes (AZV) „Wipper-Schlenze“ für Aufsehen. Grundstückseigentümer erhalten oder haben bereits einen zweiseitigen Erfassungsbogen erhalten, der detaillierte Angaben zur Einleitung von Niederschlagswasser in die Kanalisation verlangt. Viele Betroffene stehen vor Herausforderungen und sind unsicher, wie sie den Bogen korrekt ausfüllen sollen.

Hintergrund der Erfassungsaktion

Der AZV „Wipper-Schlenze“ ist für die Abwasserentsorgung in der Region zuständig. Mit der Erfassung der Regenwassereinleitung sollen die Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung neu berechnet werden. Bislang wurden die Kosten pauschal erhoben, künftig soll eine verursachergerechte Abrechnung erfolgen. Das bedeutet: Grundstückseigentümer, deren Flächen viel Regenwasser in die Kanalisation ableiten, müssen höhere Gebühren zahlen als jene, die das Wasser auf ihrem Grundstück versickern lassen oder anderweitig nutzen.

Probleme beim Ausfüllen

Viele Mansfelder sind mit dem Erfassungsbogen überfordert. Die Fragen sind detailliert: Es muss angegeben werden, welche Flächen versiegelt sind, ob Dachflächen an die Kanalisation angeschlossen sind, ob Zisternen oder Versickerungsanlagen vorhanden sind und wie das Wasser von Hofflächen abgeleitet wird. Besonders ältere Grundstückseigentümer oder solche, die ihre Grundstücksentwässerung nicht genau kennen, tun sich schwer.

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„Ich habe keine Ahnung, wo mein Regenwasser eigentlich hinfließt“, sagt ein betroffener Anwohner aus Mansfeld. „Der Bogen ist kompliziert und ich habe Angst, etwas falsch zu machen.“ Solche Verunsicherungen sind keine Seltenheit. Der AZV hat zwar ein Merkblatt beigelegt, doch viele wünschen sich persönliche Beratung.

Hilfsangebote für Betroffene

Die Stadt Mansfeld und der AZV bieten Unterstützung an. Im Rathaus können Termine für eine persönliche Beratung vereinbart werden. Auch die Gemeindearbeiter vor Ort helfen bei der Begehung des Grundstücks, um die Entwässerungssituation zu klären. Zudem gibt es eine Hotline, die montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr erreichbar ist.

Darüber hinaus haben sich Nachbarschaftshilfen gebildet, in denen sich Anwohner gegenseitig beim Ausfüllen helfen. Die Stadtverwaltung empfiehlt, den Bogen nicht einfach unbeachtet zu lassen, da sonst mit Verspätungsgebühren oder einer Schätzung der Flächen zu rechnen ist.

Fristen und Konsequenzen

Der Erfassungsbogen muss bis zum 31. Mai 2026 beim AZV eingereicht werden. Wer die Frist versäumt, riskiert eine Schätzung der versiegelten Flächen durch den Verband, die in der Regel zu höheren Gebühren führt. Daher ist es ratsam, sich rechtzeitig zu informieren und Hilfe zu suchen.

Die neuen Gebühren sollen ab dem 1. Januar 2027 gelten. Der AZV betont, dass die Umstellung auf eine verursachergerechte Abrechnung notwendig sei, um die Kosten fair zu verteilen. Langfristig sollen so auch Anreize geschaffen werden, Regenwasser auf dem eigenen Grundstück zu versickern oder zu nutzen, was wiederum die Kanalisation entlastet und Überflutungen vorbeugt.

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