OVG bestätigt Rechtmäßigkeit von Gasbohrungen vor Borkum
Im langjährigen Streit um die Erdgasförderung in der Nordsee vor der Insel Borkum hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg eine bedeutende Entscheidung getroffen. Die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die bergrechtliche Genehmigung für den Energiekonzern One-Dyas wurde abgewiesen. Damit bleibt die im August 2024 vom Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) erteilte Genehmigung in vollem Umfang bestehen.
Hintergrund des Rechtsstreits
Die Deutsche Umwelthilfe hatte die Genehmigung aus wirtschafts- und umweltpolitischen Gründen für rechtswidrig erklärt und vor Gericht angefochten. Die Umweltschützer kritisierten insbesondere, dass die Auswirkungen der Bohrungen auf niederländischer Seite im deutschen Genehmigungsverfahren nicht ausreichend berücksichtigt worden seien. Zudem bemängelten sie, dass mögliche Folgen für das benachbarte Wattenmeer, einen sensiblen Lebensraum, nicht hinreichend geprüft wurden.
Urteilsbegründung des Gerichts
In seiner Urteilsbegründung räumte das Oberverwaltungsgericht zwar Risiken wie Senkungen des Meeresbodens und Erdbeben infolge der Erdgasförderung ein. Das Gericht kam jedoch zu dem Schluss, dass der Meeresnaturschutz und die betroffenen Schutzgebiete dadurch nicht maßgeblich beeinträchtigt würden. Diese Einschätzung bildete die Grundlage für die Ablehnung der Klage.
Reaktionen und weitere Schritte
Die Deutsche Umwelthilfe kündigte unmittelbar nach dem Urteil an, ihren Widerstand gegen die Erdgasförderung auf See fortzusetzen. „Die heutige Entscheidung bestätigt, dass wir dringend ein lückenloses Gesetz zum Verbot von Öl- und Gasbohrungen in und unter Meeresschutzgebieten brauchen“, erklärte DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner. Bis zur Umsetzung solcher gesetzlicher Regelungen will die Organisation ihre Klagen gegen die Gasbohrungen in den Niederlanden weiterverfolgen, wo parallel noch Gerichtsverfahren laufen.
Bedeutung der Entscheidung
Die gerichtliche Bestätigung der deutschen Genehmigung ist von zentraler Bedeutung, da sie die Voraussetzung für die grenzüberschreitende Gasförderung aus dem gemeinsamen Erdgasfeld schafft. Das LBEG hatte One-Dyas eine auf 18 Jahre befristete Genehmigung für Bohrungen und Gasförderung unter deutschem Meeresboden erteilt. Seit März 2025 führt das Unternehmen bereits auf niederländischer Seite Bohrungen durch, während auf deutscher Seite bisher noch keine Aktivitäten stattgefunden haben.
Rechtliche Möglichkeiten
Das Oberverwaltungsgericht hat eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen. Gegen diese Entscheidung kann jedoch innerhalb eines Monats nach Urteilsverkündung Beschwerde eingelegt werden. Damit bleibt der Rechtsweg für die Deutsche Umwelthilfe und andere Beteiligte teilweise offen, auch wenn die unmittelbare Klage abgewiesen wurde.



