Berliner Beamte müssen weiter auf Nachzahlungen warten
Mehr als ein halbes Jahr nach der wegweisenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Berliner Beamtenbesoldung bleibt der Zeitpunkt für fällige Nachzahlungen weiterhin ungewiss. Berlins Finanzsenator Stefan Evers (CDU) kann noch keine konkreten Angaben dazu machen, wann die betroffenen Landesbeamten die ihnen zustehenden finanziellen Ausgleichszahlungen erhalten werden.
Gesetzentwurf wird noch erarbeitet
In einer offiziellen Antwort der Berliner Finanzverwaltung auf eine parlamentarische Anfrage der AfD heißt es: „Der Senat von Berlin hat ein starkes Interesse, so schnell wie möglich die entsprechenden Regelungen zu einem Reparaturgesetz fertigzustellen.“ Allerdings wird der notwendige Gesetzentwurf gegenwärtig noch intensiv bearbeitet und ausgearbeitet.
Die Finanzverwaltung betonte in ihrer Stellungnahme, über die zunächst die „Berliner Morgenpost“ berichtete: „Wann dieser fertiggestellt werden kann, ist derzeit noch nicht verlässlich abschätzbar, so dass keine validen Zeit- und Inhaltsangaben zum weiteren Verfahrensablauf gemacht werden können.“ Dennoch versicherte die Behörde, den Entwurf so rasch wie möglich in das Abgeordnetenhaus einzubringen, um eine „zügige Reparaturzahlung“ an die berechtigten Personen zu ermöglichen.
Verfassungsgericht kippte Berliner Besoldungsregelungen
Im September 2025 hatte das Bundesverfassungsgericht in einer grundlegenden Entscheidung festgestellt, dass das Land Berlin seine Beamtinnen und Beamte über mehrere Jahre hinweg teilweise unangemessen und zu niedrig bezahlt hat. Die entsprechenden Bestimmungen im Berliner Besoldungsrecht waren demnach von 2008 bis 2020 mit wenigen Ausnahmen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.
Das Gericht hatte bereits in mehreren früheren Urteilen seit 2015 einen klaren rechtlichen Rahmen definiert, ab wann Beamtenbezüge in den Bundesländern nicht mehr als „amtsangemessen“ gelten. Dabei werden folgende Faktoren verglichen:
- Die Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst
- Der Verbraucherpreisindex
- Der Nominallohnindex des jeweiligen Bundeslandes
Zudem muss die Besoldung mindestens 15 Prozent über der staatlichen Grundsicherung liegen. Aus Sicht der Karlsruher Richter hatte Berlin diesen gesetzlichen Rahmen über mehrere Jahre in verschiedenen Besoldungsgruppen deutlich überschritten.
Nachzahlungen nur bei vorherigem Widerspruch
Nachzahlungen erhalten ausschließlich jene Berliner Beamte, die in den betroffenen Jahren zwischen 2008 und 2020 formell Widerspruch gegen ihre Besoldung eingelegt haben. Aus der parlamentarischen Antwort der Finanzverwaltung geht hervor, dass in diesem Zeitraum „insgesamt ca. 100.000 plus x“ Dienstkräfte entsprechende Widersprüche eingereicht haben.
Die detaillierte Auswertung dieser Zahlen dauert laut Behördenangaben noch an. Es ist dabei möglich, dass einzelne Personen mehrfach Widerspruch eingelegt haben. Das Land Berlin muss bis zum 31. März 2027 eine vollständig neue und verfassungskonforme Regelung für die Beamtenbesoldung schaffen.
Finanzielle Dimension der Nachzahlungen
Laut Berechnungen der Finanzverwaltung sind für die fälligen Nachzahlungen Kosten von knapp 500 Millionen Euro zu erwarten. Für diese Ausgaben wurde bereits eine spezielle Versorgungsrücklage gebildet. Die zusätzlichen Kosten für generelle Besoldungsanpassungen, die über die reinen Nachzahlungen hinausgehen, können derzeit noch nicht exakt beziffert werden, wie aus dem Haus von Finanzsenator Stefan Evers verlautet.
Die betroffenen Berliner Landesbeamten müssen sich somit weiterhin in Geduld üben, während die politischen Gremien und Verwaltungsstellen an der Umsetzung des Verfassungsgerichtsurteils arbeiten. Die genauen zeitlichen Abläufe und die endgültige Höhe der Ausgleichszahlungen bleiben vorerst offen.



