Die ostdeutschen Bundesländer müssen im laufenden Jahr rund 2,3 Milliarden Euro für Zusatz- und Sonderrenten aus DDR-Zeiten einplanen. Dies geht aus einer Antwort des Bundessozialministeriums auf eine Anfrage des Linken-Bundestagsabgeordneten Christian Görke hervor.
Kostenverteilung auf die Länder
In Sachsen werden rund 670 Millionen Euro fällig, in Sachsen-Anhalt sind es 360 Millionen Euro und in Thüringen 350 Millionen Euro. Der Gesamtbetrag für die ostdeutschen Länder sinkt im Vergleich zu den Vorjahren: Zuletzt hatten die Länder rund 2,6 Milliarden Euro aufbringen müssen, 2020 waren es rund 2,9 Milliarden Euro gewesen. Bund und Länder teilen sich die Kosten, wobei der Bund nun einen größeren Anteil schultert.
Hintergrund der DDR-Sonderrenten
Die Zusatzversorgung war zu DDR-Zeiten eine zusätzliche Rente für bestimmte Berufsgruppen, etwa im Gesundheitswesen. Die Sonderversorgung war ein eigenes Alterssicherungssystem zum Beispiel für Polizisten. Beides wurde nach der deutschen Einheit in das bundesdeutsche Rentensystem übernommen. Heute profitieren mehrere Hunderttausend Menschen von den Zahlungen.
Forderung der Linken
Die Linke hält es für ein Unding, dass die Landeshaushalte weiterhin die Kosten für die DDR-Zusatzversorgung tragen müssen. „Der Bund muss diese Zahlungen komplett übernehmen und aus dem Bundeshaushalt stemmen, um die Länder zu entlasten“, sagte die sachsen-anhaltische Fraktionsvorsitzende Eva von Angern der Deutschen Presse-Agentur. Die finanzielle Belastung sei sehr hoch. „Der Bund als Rechtsnachfolger der DDR darf sich nicht weiter aus seiner Verantwortung stehlen.“



