Postfilialen-Lücken: Gesetzeswidrige Standorte trotz Fortschritten bei Automaten
Bei der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften zur flächendeckenden Präsenz von Postfilialen verzeichnet die Deutsche Post zwar Fortschritte, doch nach wie vor bestehen erhebliche Lücken. Wie die Bundesnetzagentur aktuell mitteilte, gab es Mitte April im gesamten Bundesgebiet 130 unbesetzte Pflichtstandorte. An diesen Orten verfügt das Unternehmen über keine Filialen, obwohl es dort gesetzlich dazu verpflichtet wäre. Im Vergleich zum September des Vorjahres, als noch 160 Standorte unbesetzt waren, zeigt sich eine leichte Verbesserung, doch die Herausforderungen bleiben beträchtlich.
Strukturwandel im Einzelhandel als Hauptursache
Eine Sprecherin der Deutschen Post begründete die anhaltenden Defizite im Filialnetz vor allem mit dem tiefgreifenden Strukturwandel des Einzelhandels, der insbesondere im ländlichen Raum spürbar sei. An manchen Standorten schließe das letzte verbliebene Geschäft, und es gebe keine alternativen Einzelhändler mehr, die einen Postschalter betreiben könnten. Die Post arbeite intensiv an Lösungen und betonte, dass es sich bei den Lücken nur um vorübergehende Phänomene handle. Insgesamt unterhält die Deutsche Post bundesweit etwa 12.400 Postfilialen, womit der Anteil der unbesetzten Standorte statistisch gesehen gering ausfällt.
Die gesetzlichen Vorgaben sind eindeutig: In Dörfern mit mehr als 2000 Einwohnern muss eine Postfiliale vorhanden sein. In größeren Kommunen und Städten darf die Entfernung zur nächsten Filiale maximal zwei Kilometer betragen, sofern es sich um zusammenhängend bebaute Wohngebiete handelt. Bei diesen Filialen handelt es sich in der Regel um Einzelhändler wie Supermärkte oder Kioske, die einen Postschalter integriert haben. Dort können Kunden Briefmarken erwerben oder Pakete abgeben. Gerade in ländlichen Regionen oder an Stadträndern haben solche Geschäfte jedoch häufig mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu kämpfen, was nicht selten zur Schließung führt.
Automatisierte Poststationen als innovative Lösung
Der Gesetzgeber hat auf diese Problematik reagiert und die Regelungen in einer Gesetzesnovelle gelockert: Seit dem vergangenen Jahr werden auch automatisierte Poststationen offiziell als Filialen anerkannt. Bei diesen sogenannten Poststationen handelt es sich um Automaten, die fast alle postalischen Dienstleistungen anbieten:
- Kauf von Briefmarken
- Einwurf von Briefen
- Frankierung von Paketen
- Abgabe und Abholung von Paketen
- Videoberatung über ein integriertes Display
„Poststationen sichern die postalische Versorgung dort, wo wir keine Filialpartner mehr finden – und stoßen bei Kommunen sowie bei Bürgerinnen und Bürgern auf breite Zustimmung“, erklärte die Firmensprecherin. Für die Anerkennung als Filiale ist die Zustimmung der Bundesnetzagentur erforderlich, die sich zuvor mit der jeweiligen Kommune abstimmt.
Genehmigungsverfahren und regionale Betroffenheit
Die Aufsichtsbehörde berichtet, dass die Post bislang 846 Anträge auf Zulassung automatisierter Stationen eingereicht hat, von denen die meisten noch in Bearbeitung sind. Bis Ende März wurden bereits 137 Anträge bewilligt. Fast alle dieser Stationen stehen an einem zuvor unbesetzten Pflichtstandort. Die Bundesnetzagentur bewertet die Automaten grundsätzlich positiv, da sie rund um die Uhr verfügbar sind und Verbrauchern damit einen echten Mehrwert bieten.
Zu den Orten, an denen Mitte April eine Filiale hätte vorhanden sein müssen, aber keine existierte, gehören unter anderem:
- Struppen in Sachsen
- Röderland in Brandenburg
- Bröckel in Niedersachsen
- Balve-Garbeck in Nordrhein-Westfalen
- Zuzenhausen in Baden-Württemberg
- Penzing in Bayern
Neben diesen Abstandsregeln muss die Post zusätzlich die Vorschrift einhalten, bundesweit mindestens 12.000 Filialen zu betreiben. Diese Messlatte überspringt das Unternehmen mit seinen 12.400 Filialen deutlich – es verfügt also insgesamt über mehr als genug Standorte, jedoch nicht immer an den gesetzlich vorgeschriebenen Orten.
Schwankende Zahlen und zukünftige Perspektiven
Erstaunlich ist, dass die Zahl der unbesetzten Standorte trotz der Möglichkeit der Automaten-Anrechnung nicht stärker gesunken ist. Im Juli 2024 – also noch vor der Einführung der Automaten-Anrechnung – lag die Anzahl bei 141 und damit nur unwesentlich höher als die aktuellen 130. Die Anzahl der unbesetzten Pflichtstandorte schwankt seit Jahren erheblich: Mal sind es mehr, mal weniger. Im Januar 2023 beispielsweise waren es 174, während im Oktober desselben Jahres nur noch 73 Standorte unbesetzt blieben – also etwa halb so viele wie derzeit.
Die Bundesnetzagentur beobachtet die Entwicklung weiterhin genau und betont, dass die automatisierte Lösung zwar einen wichtigen Schritt darstellt, jedoch nicht alle Probleme des ländlichen Raums lösen kann. Die Post muss weiterhin intensiv daran arbeiten, die gesetzlichen Vorgaben flächendeckend zu erfüllen und die Versorgung der Bevölkerung mit postalischen Dienstleistungen sicherzustellen.



