Steuertrick 2025: Abfindung? So holen Sie sich Geld zurück
Steuertrick 2025: Abfindung? Geld zurückholen

Steuerzahler, die im Jahr 2025 eine Abfindung, Nachzahlung oder Jubiläumszahlung von ihrem Arbeitgeber erhalten haben, sollten unbedingt eine Einkommensteuererklärung abgeben. Andernfalls verschenken sie möglicherweise mehrere Hundert Euro an das Finanzamt. Grund dafür ist die sogenannte Fünftelregelung, die außerordentliche Einkünfte wie Abfindungen steuerlich entlastet. Seit 2025 müssen Arbeitnehmer diese Entlastung jedoch selbst über die Steuererklärung beantragen – der Arbeitgeber darf sie nicht mehr direkt beim Lohnsteuerabzug berücksichtigen.

Warum die Steuererklärung jetzt wichtig ist

Außerordentliche Einkünfte wie Abfindungen unterliegen aufgrund des progressiven Steuertarifs besonders hohen Abgaben. Die Fünftelregelung mildert diesen Effekt, indem sie die Zahlung rechnerisch auf fünf Jahre verteilt und so den Steuersatz senkt. Bis 2024 konnten Arbeitgeber diese Regelung direkt anwenden, sodass Arbeitnehmer sofort mehr Netto vom Brutto erhielten. Diese Möglichkeit entfiel 2025. Seitdem müssen Empfänger die Steuerentlastung selbst in der Steuererklärung geltend machen.

So beantragen Sie die Fünftelregelung

Haben Sie 2025 eine Abfindung erhalten, tragen Sie den entsprechenden Betrag in der Anlage N Ihrer Steuererklärung ein. Konkret wird der Betrag aus Zeile 10 Ihrer Lohnsteuerbescheinigung 2025 in Zeile 18 der Anlage N übernommen. Das Finanzamt berechnet dann die Steuerermäßigung. Wer eine Steuersoftware wie WISO Steuer nutzt, profitiert von einer automatischen Übernahme: Das Programm importiert die Abfindung aus der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung und wendet die Fünftelregelung selbstständig an.

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Fehler vermeiden und Geld sparen

Viele Steuerzahler verzichten freiwillig auf die Abgabe der Steuererklärung, weil sie keine Nachzahlung erwarten. Doch bei außerordentlichen Einkünften ist genau das der Fehler. Denn ohne die Fünftelregelung bleibt die zu viel gezahlte Lohnsteuer beim Finanzamt. Mit einer einfachen Erklärung können Sie sich diese Summe zurückholen. Nutzen Sie dazu entweder ein Steuerprogramm oder füllen Sie die Anlage N selbst aus. Bei Fragen hilft auch ein Steuerberater weiter.

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