Traditionssegler „Santa Barbara Anna“ nach langer Werftzeit zurück in Rostock
„Santa Barbara Anna“ zurück in Rostock nach Werftzeit

Nach einem unerwartet langen Werftaufenthalt ist der Traditionssegler „Santa Barbara Anna“ wieder in seinen Heimathafen Rostock zurückgekehrt. Das Schiff, das seit 2014 vom Verein Bramschot betrieben wird, lag statt der geplanten 62 Tage ganze 196 Tage in der Werft in Stralsund.

Verzögerung durch unerwartete Arbeiten

Am 6. Oktober 2025 legte die „Santa Barbara Anna“ bei milden 15 Grad und starkem Wind von sechs Beaufort ab, mit dem Ziel, zum Nikolaustag wieder in Rostock zu sein. Doch daraus wurde nichts. Wie Maike Müller-Dittmann vom Verein Bramschot mitteilt, wurden aus den geplanten 62 Tagen am Ende 196 Tage – mehr als das Dreifache. Grund waren Überraschungen bei den routinemäßigen Arbeiten: So mussten die Mastfüße des Schoner- und Großmastes erneuert werden. Zudem stand ein straffes Programm an, um die notwendigen Zertifikate zu verlängern.

Umfangreiche Arbeiten an Bord

Während des Werftaufenthalts wurde die „Santa Barbara Anna“ von störendem Bewuchs befreit, erhielt einen neuen Anstrich und auch im Inneren sowie an der Maschine wurden zahlreiche Arbeiten durchgeführt – unterstützt von tatkräftigen Vereinsmitgliedern. „Die Aufgaben waren umfangreich und erforderten zum Teil schwerste körperliche Arbeiten. So war es beispielsweise mühsam, alten Ballast zu entfernen: kleine Eisenteile in Beton eingegossen, wahrhaft eine kräftezehrende Aufgabe unter Einsatz von schwerem Gerät“, berichtet Müller-Dittmann. Allein in dieser Zeit leisteten die Ehrenamtlichen mehr als 6000 Arbeitsstunden.

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Krängungstest und Zertifikat stehen noch aus

Im April konnte der Traditionssegler schließlich wieder zu Wasser gelassen werden und am 18. April die Heimreise antreten. Doch die Arbeiten sind noch nicht abgeschlossen. Neben weiteren Arbeiten im und am Schiff steht Ende April der Krängungstest an, bei dem geprüft wird, wie sich das Schiff unter verschiedenen Stabilitätskräften verhält. Erst wenn alle erforderlichen Testate vorliegen, kann die See-Berufsgenossenschaft – quasi der „Schiffs-TÜV“ – das entsprechende Zertifikat ausstellen, das dann fünf Jahre gültig ist.

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