Kreuzfahrtlärm: Gericht spricht Reisenden 1.480 Euro Entschädigung zu
Kreuzfahrtlärm: 1.480 Euro Entschädigung für Reisende

Schiffslärm in der Kabine: Gericht gewährt Reisenden erhebliche Entschädigung

Störende Geräusche von Schiffsmotoren und Generatoren auf Kreuzfahrten können einen erheblichen Reisemangel darstellen und zur Minderung des Reisepreises berechtigen. Das hat das Amtsgericht Schöneberg in Berlin in einem aktuellen Urteil deutlich gemacht, über das die Fachzeitschrift „ReiseRecht aktuell“ berichtete.

Elftägige Kreuzfahrt durch nächtlichen Lärm beeinträchtigt

Ein Ehepaar hatte eine elftägige Kreuzfahrt für über 13.000 Euro gebucht, doch die Reise wurde durch erhebliche Lärmbelästigungen getrübt. Bereits tagsüber waren in der Kabine die Geräusche der Generatoren deutlich zu hören. In der Nacht kamen zusätzlich die lauten Motorengeräusche hinzu, die den Schlaf der Passagiere massiv störten. Selbst mit Ohrenstöpseln war an erholsamen Schlaf nicht zu denken, wie die Klägerin vor Gericht darlegte.

Reisemangel korrekt angezeigt und belegt

Die betroffene Passagierin wandte sich bereits am ersten Reisetag wegen des Lärms an den Reiseleiter und forderte eine andere Kabine. Da das Schiff jedoch ausgebucht war, konnte dieser Wunsch nicht erfüllt werden. Einige Tage später rügte sie den Mangel auch schriftlich gegenüber dem Reiseveranstalter. Diese umgehende Meldung ist entscheidend, denn Reisende müssen dem Veranstalter die Möglichkeit geben, Abhilfe zu schaffen – was in diesem Fall nicht möglich war.

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram

Zudem gelang es dem Paar, den Reisemangel überzeugend zu belegen. Andere Reisende, die die Kabine besucht hatten, bestätigten vor Gericht die unzumutbare Geräuschkulisse aus Generatoren und Motor. Sie gaben an, dass der Motor teilweise auch nachts lief und damit die Nachtruhe erheblich beeinträchtigte.

Gericht unterscheidet zwischen normalen und unzumutbaren Geräuschen

Das Gericht traf eine wichtige Unterscheidung: Die permanent laufenden Generatoren zur Stromerzeugung an Bord seien als normales Betriebsgeräusch hinzunehmen. Wenn jedoch zusätzlich das Motorengeräusch hinzukomme, könne dies eine nicht hinnehmbare Lärmbelästigung darstellen.

Konkret urteilte das Gericht: An Tagen, an denen der Motor nur tagsüber lief und damit den Aufenthalt in der Kabine störte, sei eine Minderung von zehn Prozent des Tagesreisepreises angemessen. An Tagen, an denen der Motor auch nachts lief und die Nachtruhe beeinträchtigte, rechtfertige dies eine Minderung von 20 Prozent pro Tag.

Erhebliche finanzielle Entschädigung zugesprochen

Letztlich sprach das Amtsgericht Schöneberg dem Ehepaar eine Reisepreisminderung in Höhe von 1.480 Euro zu. Dies entspricht einer erheblichen Entschädigung für die erlittenen Beeinträchtigungen während der elftägigen Kreuzfahrt.

Das Urteil unterstreicht die Bedeutung einer korrekten Vorgehensweise bei Reisemängeln: Reisende sollten Probleme umgehend melden, Beweise sammeln und gegebenenfalls Zeugen benennen, um ihre Ansprüche erfolgreich durchsetzen zu können.

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration