Markenrechtsstreit in Bielefeld: Döner-Kette Krispy Kebab wehrt sich gegen KFC
In Bielefeld hat sich ein ungewöhnlicher Markenrechtsstreit zwischen einem lokalen Dönerunternehmen und dem internationalen Fast-Food-Giganten Kentucky Fried Chicken (KFC) entwickelt. Der Dönerladen Krispy Kebab, der seit Jahren unter diesem Namen in der ostwestfälischen Stadt operiert, wirft dem US-Konzern vor, seinen geschützten Markennamen für ein neues Produkt kopiert zu haben.
Namensgleichheit sorgt für Verwirrung
Sergen Kolcu (29), der das Familienunternehmen Krispy Kebab gemeinsam mit seinem Bruder Erdal führt, beobachtete mit Unbehagen, als KFC plötzlich ein Produkt namens Krispy Kebab auf den deutschen Markt brachte. Besonders auffällig ist dabei die Schreibweise: Während KFC normalerweise das Wort Crispy mit C verwendet, setzte der Konzern bei diesem neuen Angebot plötzlich ein K ein – genau wie die Bielefelder Döner-Kette.
„Normalerweise schreibt KFC Crispy mit C, beim neuen Produkt steht plötzlich ein K. Das kann kein Zufall sein“, erklärt Kolcu. Der Unternehmer hat sich den Namen Krispy Kebab bereits im Jahr 2017 rechtlich für Deutschland schützen lassen und sieht nun eine klare Verletzung seiner Markenrechte.
Marketingkampagne als Steilvorlage
Die Situation wird durch die Marketingkampagne von KFC zusätzlich verschärft. Der Fast-Food-Riese bewirbt sein neues Produkt mit dem Kult-Song „Alles nur geklaut“ der Gruppe Die Prinzen und dem Slogan „Von den Besten kopiert“. Für die Betreiber von Krispy Kebab wirkt dies wie eine unfreiwillige Bestätigung ihrer Vorwürfe.
„Die meinen doch uns damit!“, reagiert Kolcu auf die Werbebotschaft. KFC selbst betont in einer Pressemitteilung, man wolle den Döner nicht neu erfinden, sondern lediglich ein an das Original angelehntes Produkt anbieten. Inhaltlich unterscheidet sich das KFC-Angebot tatsächlich deutlich: Statt traditionellem Dönerfleisch enthält es Crispy-Chicken-Filets in Kebab-Brot.
Juristische Auseinandersetzung nimmt Fahrt auf
Inzwischen hat Krispy Kebab einen Anwalt eingeschaltet und prüft rechtliche Schritte. Rechtsanwalt Gerritt Olschewski von der Kanzlei Streitbörger bestätigt: „Wir haben dazu geraten, die sich aus der Marke ergebenden Schutzrechte auf Unterlassung gerichtlich geltend zu machen.“ Entscheidend für den Ausgang des Streits wird sein, ob eine Verwechslungsgefahr zwischen den beiden Angeboten besteht.
Sergen Kolcu befürchtet bereits Umsatzeinbußen durch die Namensähnlichkeit. „Ich rechne damit, dass ich Umsatzeinbußen haben werde“, klagt der Unternehmer. Auf BILD-Anfrage hat sich KFC bislang nicht zu den Vorwürfen geäußert, allerdings sollen sich laut Kolcu inzwischen Verantwortliche des Konzerns bei ihm gemeldet haben. Ein Treffen ist für die kommende Woche geplant.
Mögliche Lösungen des Konflikts
Der Ausgang des Streits bleibt ungewiss. Mögliche Szenarien sind:
- Eine gerichtliche Auseinandersetzung, falls keine Einigung erzielt wird
- Eine Umbenennung des KFC-Produkts für den deutschen Markt
- Eine außergerichtliche Einigung zwischen den Parteien
Der öffentliche Schlagabtausch geht indes weiter: Unter einem Post mit dem KFC-Werbevideo kommentierte Krispy Kebab spöttisch: „Bleibt lieber bei den Hot Wings (haben stark nachgelassen).“ Ob der US-Konzern den Namen Krispy Kebab in Deutschland weiter nutzen darf, wird sich in den kommenden Wochen zeigen.



