Milka vor Gericht: Weniger Schokolade in gleicher Verpackung - Verbraucherzentrale klagt
Milka vor Gericht: Weniger Schokolade in gleicher Packung

Milka vor Gericht: Weniger Schokolade in gleicher Verpackung - Verbraucherzentrale klagt

Die lila Verpackung bleibt unverändert, doch der Inhalt schrumpft: Wer eine Tafel Milka kauft, erhält deutlich weniger Schokolade als noch vor kurzer Zeit. Gleichzeitig ist der Preis gestiegen. Die Verbraucherzentrale Hamburg wirft dem Hersteller Mondelez vor, Kundinnen und Kunden zu täuschen, und zieht deshalb vor das Landgericht Bremen. Der Prozess könnte weitreichende Folgen für die gesamte Lebensmittelbranche haben.

Der Fall Milka: 90 statt 100 Gramm zum höheren Preis

Viele Milka-Tafeln wiegen nur noch 90 statt der bisherigen 100 Gramm. „Während die Verpackung und das Design identisch sind, ist die Tafel selbst unmerklich rund einen Millimeter dünner geworden“, erklärt die Verbraucherzentrale. Parallel stieg der Preis von 1,49 auf 1,99 Euro. Die Verbraucherschützer klagen wegen unlauteren Wettbewerbs und werfen Mondelez vor, bewusst in die Irre zu führen.

Der Hersteller weist die Vorwürfe entschieden zurück. Eine Sprecherin betont, das Gewicht sei klar auf der Verpackung erkennbar. Das Unternehmen habe Kunden in sozialen Medien über die Änderungen informiert und biete auf der Milka-Website eine Übersicht aller Sorten mit Gewichtsangaben. Das Gericht wird am ersten Verhandlungstag die Positionen erläutern, eine Entscheidung fällt jedoch nicht sofort.

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Shrinkflation: Ein weit verbreitetes Phänomen

Die Milka-Tafeln sind laut Armin Valet, Lebensmittel-Experte der Verbraucherzentrale Hamburg, kein Einzelfall. „Dieses Vorgehen ist sehr verbreitet und kommt quer durch den Supermarkt vor“. Hersteller reduzierten häufig klammheimlich die Füllmenge bei gleichem oder sogar höherem Preis - ein Phänomen, das als Shrinkflation bezeichnet wird.

Die Verbraucherzentrale führt eine Liste mit über 1.000 Mogelpackungen, vor allem bei Markenprodukten und Süßwaren. Im vergangenen Jahr kamen 77 neue Produkte hinzu, etwa 15 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Dunkelziffer wird als hoch eingeschätzt.

Gründe der Hersteller und rechtliche Grauzonen

Peter Feller von der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie nennt gestiegene Produktionskosten und veränderte Kundeninteressen als mögliche Gründe. Gleichzeitig warnt er vor vorschnellen Urteilen: „Bei der Verwendung des Begriffs der 'Mogelpackung' ist Vorsicht geboten“. Dies gelte nur bei Überschreitung rechtlicher Gestaltungsspielräume.

Mondelez verweist auf wirtschaftliche Unsicherheiten und erhöhte Rohstoffpreise. Eine Sprecherin erklärt: „Als Konsequenz daraus haben wir letztes Jahr entschieden, das Gewicht einiger unserer Milka-Tafeln anzupassen“. Nur so könne das Unternehmen wettbewerbsfähig bleiben, ohne an Qualität oder Geschmack zu sparen.

Tipps für Verbraucherinnen und Verbraucher

Armin Valet hält es für unrealistisch, dass Kunden alle alten Preise und Füllmengen im Kopf behalten. Änderungen fallen oft erst zu Hause auf, etwa beim Vergleich mit alten Packungen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt:

  • Produkte genau auf Gewichtsangaben prüfen
  • Bei Verdacht auf Mengenreduktion online melden
  • Alte Verpackungen zum Vergleich aufbewahren

Jährlich erreichen die Verbraucherzentrale bis zu 3.000 Beschwerden. Mitarbeiter prüfen Hinweise, kontaktieren Hersteller und ziehen im Zweifel vor Gericht. Ein Erfolg war 2024 das Urteil gegen die Margarine „Sanella“, bei der plötzlich nur noch 400 statt 500 Gramm im Becher waren.

Mögliche Folgen des Verfahrens und politischer Handlungsbedarf

Das Milka-Verfahren betrifft zunächst einen Einzelfall. Sollte das Gericht der Verbraucherzentrale Recht geben, müsste sich Mondelez an die Entscheidung halten. Verbraucherschützer hoffen auf eine abschreckende Wirkung für andere Hersteller.

Seit dem „Sanella“-Urteil seien viele Unternehmen vorsichtiger geworden, so Valet. Hinweise wie „Weniger Inhalt, gleiche Qualität“ fänden sich nun vereinzelt auf Verpackungen. Für echte Veränderungen brauche es jedoch gesetzliche Anpassungen.

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Die Verbraucherzentrale fordert verpflichtende Hinweise auf Mengenreduktionen und sichtbare Kennzeichnungen in Geschäften. Handel und Industrie lehnen dies ab und warnen vor zusätzlicher Bürokratie und höheren Kosten. Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung heißt es zwar: „Wir setzen uns für mehr Transparenz bei versteckten Preiserhöhungen ein“. Konkrete Maßnahmen stehen jedoch noch aus.