Landgericht Bremen: Mogeln bei Milka? Warum es vor Gericht um Schokolade und Verbrauchertäuschung geht
Milka vor Gericht: Weniger Schokolade, mehr Preis?

Landgericht Bremen: Mogeln bei Milka? Warum es vor Gericht um Schokolade geht

Die lila Verpackung bleibt unverändert, doch der Inhalt schrumpft: Wer eine Tafel Milka kauft, erhält weniger Schokolade als früher. Warum dies zu einem Gerichtsverfahren vor dem Landgericht Bremen führt und worauf Verbraucherinnen und Verbraucher beim Einkaufen achten sollten, erklärt dieser Artikel.

Worum geht es in dem Prozess?

Viele Milka-Tafeln wiegen nur noch 90 statt 100 Gramm. „Während die Verpackung und das Design identisch sind, ist die Tafel selbst unmerklich rund einen Millimeter dünner geworden“, teilte die Verbraucherzentrale Hamburg mit. Gleichzeitig sei der Preis von 1,49 auf 1,99 Euro gestiegen. Die Verbraucherzentrale wirft dem Hersteller Mondelez vor, Kundinnen und Kunden in die Irre zu führen, und klagt wegen unlauteren Wettbewerbs.

Der Hersteller weist die Kritik zurück. Das Gewicht sei klar auf der Verpackung zu erkennen, so eine Mondelez-Sprecherin. Das Unternehmen habe die Kunden in sozialen Medien über die Änderungen informiert, und eine Übersicht mit allen Tafeln, Sorten und Gewichten sei auf der Milka-Website verfügbar.

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Am ersten Verhandlungstag wird das Gericht die verschiedenen Ansichten erläutern und eine Einschätzung abgeben. Eine Entscheidung wird es noch nicht geben, sagte ein Gerichtssprecher. Sollte keine Einigung erzielt werden, werden beide Parteien ihre Anträge stellen, und das Gericht wird einen weiteren Termin für die Entscheidung festlegen.

Wie viele Produkte sind noch betroffen?

Die Milka-Tafeln seien kein Einzelfall, betont Armin Valet, Lebensmittel-Experte bei der Verbraucherzentrale Hamburg. „Dieses Vorgehen ist sehr verbreitet und kommt quer durch den Supermarkt vor.“ Hersteller würden klammheimlich die Füllmenge reduzieren. Dieses Phänomen, weniger Inhalt zum gleichen oder höheren Preis, wird als „Shrinkflation“ bezeichnet.

Die Verbraucherzentrale Hamburg führt eine Liste mit über 1.000 Mogelpackungen, ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Häufig betroffen seien Markenprodukte, insbesondere Süßwaren. Im vergangenen Jahr wurden 77 Produkte neu aufgenommen – rund 15 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Verbraucherschützer gehen von einer hohen Dunkelziffer aus.

Warum sparen Hersteller am Inhalt?

Dafür gebe es unterschiedliche Gründe, meint Peter Feller von der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE). Etwa gestiegene Produktionskosten oder andere Kundeninteressen. „Bei der Verwendung des Begriffs der 'Mogelpackung' ist übrigens Vorsicht geboten.“ Das sei nur erlaubt, wenn rechtliche Gestaltungsspielräume tatsächlich überschritten werden. Der Endpreis werde vom Handel festgelegt.

Der Hersteller der Milka-Tafeln verweist auf wirtschaftliche Unsicherheiten und gestiegene Preise. „Als Konsequenz daraus haben wir letztes Jahr entschieden, das Gewicht einiger unserer Milka-Tafeln anzupassen“, sagte die Sprecherin von Mondelez. Nur so könne das Unternehmen wettbewerbsfähig bleiben, ohne an Qualität oder Geschmack zu sparen.

Worauf können Verbraucher beim Einkaufen achten?

Um Produkte wirklich vergleichen zu können, müssten Verbraucherinnen und Verbraucher beim Einkauf die alten Preise und Füllmengen im Kopf haben. „Das ist vollkommen unrealistisch“, meint Armin Valet. Die Änderungen fallen oft erst durch Zufall auf, etwa wenn zu Hause eine alte Packung vorhanden ist oder der Inhalt umgefüllt wird.

Wer eine solche Entdeckung macht, kann den Artikel online melden. Bis zu 3.000 Beschwerden erreichen die Verbraucherzentrale jährlich. Mitarbeitende prüfen die Hinweise, suchen nach alten Verpackungen zum Vergleich, kontaktieren die Hersteller – und ziehen im Zweifel vor Gericht.

Damit hatte die Verbraucherzentrale schon in der Vergangenheit Erfolg: Das Landgericht Hamburg bestätigte 2024, dass Kunden beim Kauf der Margarine „Sanella“ in die Irre geführt wurden. Im Becher waren plötzlich nur noch 400 statt 500 Gramm. Eine Verbraucherin war zuvor beim Backen aufgefallen, dass eine Packung nicht mehr für ihren Kuchen reichte.

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Welche Folgen könnte das Milka-Verfahren haben?

In dem Verfahren geht es um einen Einzelfall. Selbst wenn das Gericht der Verbraucherzentrale recht geben sollte, wird sich deshalb nichts grundlegend ändern. Doch Mondelez wird sich an die Entscheidung des Gerichts halten müssen – und die Verbraucherschützer hoffen auf eine abschreckende Wirkung für andere Hersteller.

Seit dem Urteil zur „Sanella“-Margarine seien viele Unternehmen vorsichtiger geworden und kennzeichnen Änderungen besser, meint Lebensmittel-Experte Armin Valet. „Hinweise wie 'Weniger Inhalt, gleiche Qualität' wären vor drei, vier Jahren undenkbar gewesen. Jetzt finden wir sie hin und wieder auf den Packungen.“

Damit sich wirklich etwas ändert, müssten die Gesetze in Deutschland angepasst werden. Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung steht dazu: „Wir setzen uns für mehr Transparenz bei versteckten Preiserhöhungen ein.“ Was daraus konkret wird, ist offen.

Die Verbraucherzentrale fordert verpflichtende Hinweise auf Mengenreduktionen sowie sichtbare Kennzeichnungen in Geschäften. Handel und Industrie lehnen das ab, die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie warnt vor zusätzlicher Bürokratie und höheren Kosten.