Förderschulen im Landkreis Ludwigslust-Parchim erhalten Bestandsgarantie bis 2030
Die Zukunft der Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen im Landkreis Ludwigslust-Parchim ist für die kommenden Jahre gesichert. Der Kreistag hat in seiner jüngsten Sitzung einen wegweisenden Beschluss gefasst, der die sechs betroffenen Einrichtungen mindestens bis zum 31. Juli 2030 bestehen lässt. Diese Entscheidung markiert eine deutliche Verschiebung der ursprünglich vom Bildungsministerium geplanten Auflösung, die bereits für das Schuljahr 2026/2027 vorgesehen war.
Kreistag bestätigt eigenen Beschluss und schafft Planungssicherheit
Mit diesem Votum folgten die Kreistagsmitglieder ihrem eigenen Beschluss aus der Sitzung am 16. Dezember 2025. Damals hatten die Kommunalpolitiker den Landrat beauftragt, sich bei der Landesregierung für eine längere Laufzeit dieser Förderschulen einzusetzen. Die nun getroffene Entscheidung schafft erhebliche Planungssicherheit für alle Beteiligten und ermöglicht eine sorgfältige Vorbereitung der zukünftigen Schulstruktur.
Die betroffenen Einrichtungen umfassen die Johann-Heinrich-Pestalozzi-Förderschule in Ludwigslust, die Diesterweg-Schule in Hagenow, die Förderschule in Boizenburg, die Pestalozzischule in Parchim, die Schule am Neuen Teich in Lübz sowie die Förderschule in Sternberg. Diese Schulen erhalten durch den Kreistagsbeschluss eine klare Perspektive für die kommenden Jahre.
Landesregierung ermöglicht längere Übergangsphase
Mittlerweile hat die Landesregierung die Rahmenbedingungen angepasst und eine Verlängerung der Laufzeit ermöglicht. Grundsätzlich können Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen nun bis zum Jahr 2035 erhalten bleiben, bevor sie mit anderen Schularten verbunden werden sollen. Wichtig ist dabei, dass auch nach einer möglichen Zusammenlegung separate Förderklassen erhalten bleiben werden.
Um den Aufhebungszeitpunkt für die Förderschulen tatsächlich verschieben zu können, ist eine Änderung des Schulgesetzes erforderlich. Diese Gesetzesanpassung soll voraussichtlich im Sommer abgeschlossen sein und wird den Schulträgern mehr Spielraum für individuelle Entscheidungen ermöglichen. Der jetzige Kreistagsbeschluss schafft bereits Fakten, die in der Fortschreibung des Schulentwicklungsplans berücksichtigt werden müssen.
Mehr Zeit für individuelle Umsetzungsprozesse
Der Landkreis Ludwigslust-Parchim ist Träger der Förderschulen und Gymnasien, während die Regionalschulen, mit denen die Förderschulen perspektivisch verbunden werden sollen, in der Trägerschaft der Städte und Gemeinden liegen. Die geplante Zusammenlegung betrifft daher nicht nur Schüler, Lehrer und Eltern, sondern auch die verschiedenen Schulträger, denen die Schulgebäude gehören.
Durch die verlängerte Laufzeit bis 2030 hat der Landkreis ein größeres Zeitfenster für die individuellen Umsetzungsprozesse in den verschiedenen Schulen geschaffen. Diese zusätzliche Zeit ermöglicht es, die komplexen organisatorischen und pädagogischen Fragen sorgfältig zu klären und alle Beteiligten angemessen in die Planungen einzubeziehen.
Langfristige Planung von Schulbauprogrammen möglich
Ein weiterer wichtiger Aspekt des Beschlusses betrifft die Infrastrukturplanung. Die verlängerte Perspektive macht es möglich, langfristige Schulbauprogramme und deren Finanzierung über das Infrastrukturprogramm des Landes zu planen. Dies ist besonders relevant, da mögliche Zusammenlegungen oder Umstrukturierungen bauliche Anpassungen erfordern könnten.
Die Entscheidung des Kreistages folgte auf intensive Diskussionen und Proteste von Eltern und Lehrern der Förderschulen, die sich während der Kreistagssitzung am 16. Dezember 2025 gegen eine vorzeitige Auflösung ausgesprochen hatten. Der nun gefasste Beschluss berücksichtigt diese Bedenken und schafft eine solide Basis für die weitere Schulentwicklung im Landkreis.



