Hort-Krise im Westen: 150.000 Plätze fehlen für Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern
Nur ein halbes Jahr vor dem Start des bundesweiten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler offenbart eine aktuelle Studie des Instituts der Deutschen Wirtschaft in Köln alarmierende Lücken in der Betreuungsinfrastruktur. Besonders die westdeutschen Bundesländer stehen vor einer gewaltigen Herausforderung, während der Osten und Hamburg vergleichsweise gut aufgestellt sind.
Massiver Ausbaubedarf in Westdeutschland
Laut den Berechnungen des arbeitgebernahen Instituts müssen bis zum Jahr 2029 mindestens 149.700 zusätzliche Hortplätze geschaffen werden, um den ab Herbst geltenden Rechtsanspruch für Erstklässler erfüllen zu können. Die Verteilung dieser Lücke ist dabei höchst ungleich: Allein Nordrhein-Westfalen benötigt 45.300 neue Plätze, Bayern sogar 42.300. Diese Zahlen basieren auf den im Jahr 2024 von Eltern geäußerten Betreuungswünschen.
Die IW-Experten weisen jedoch darauf hin, dass der tatsächliche Bedarf noch weitaus größer sein könnte. Geht man von einer realistischen Inanspruchnahmequote von 75 Prozent aus, würde sich der Ausbaubedarf auf 570.900 fehlende Plätze vervielfachen. In diesem Szenario wäre Bayern mit einem Defizit von 204.300 Plätzen besonders stark betroffen.
Bayern als Sonderfall mit niedrigsten Betreuungsquoten
„Bayern sticht bei den Ganztagsbetreuungsquoten von Kindern im Grundschulalter mit nur 34 Prozent im Jahr 2024 sehr stark heraus“, konstatieren die Forscher in ihrer Studie. Dieser Wert liegt deutlich unter dem Bundesdurchschnitt und erklärt sich teilweise durch die niedrige Nachfrage der Eltern: Nur für 43 Prozent der bayerischen Grundschulkinder wurde 2024 Betreuungsbedarf angemeldet. Zum Vergleich: Im Saarland waren es 74 Prozent.
In den ostdeutschen Bundesländern und Hamburg sieht die Situation deutlich besser aus. Sachsen, Thüringen und Brandenburg verzeichnen bereits heute Betreuungsquoten zwischen 84 und 88 Prozent und könnten den Rechtsanspruch voraussichtlich ohne weiteren Ausbau erfüllen. Kleinere Lücken könnten hier durch den demografisch bedingten Rückgang der Kinderzahlen geschlossen werden.
Rechtsanspruch und praktische Umsetzung
Hintergrund der Studie ist der im Jahr 2021 beschlossene bundesweite Rechtsanspruch auf mindestens acht Stunden Betreuung für Kinder in den ersten vier Schuljahren. Ab dem kommenden Schuljahr im Herbst gilt dieser zunächst für Erstklässler und wird dann schrittweise bis zum Schuljahr 2029/2030 auf alle Grundschulklassen ausgeweitet.
Die Sorge um die praktische Umsetzung dieses Anspruchs ist nicht neu. Bereits im Januar veröffentlichte der Verband Bildung und Erziehung eine Umfrage unter mehr als 1.300 Schulleitungen, bei der jede vierte befürchtete, dass der Rechtsanspruch nicht vollständig realisiert werden kann. Dies würde bedeuten, dass zahlreiche Eltern vergeblich nach einem geeigneten Nachmittagsplatz für ihre Kinder suchen müssten.
Attraktivität der Angebote als Schlüsselfaktor
Die IW-Experten regen an, dass Länder mit niedrigen Betreuungsquoten prüfen sollten, ob ihre Angebote für Familien attraktiv genug sind. Insbesondere die Höhe der Elternbeiträge könnte eine Hemmschwelle darstellen. „Letzterem sollte unbedingt entgegengewirkt werden, da die Ganztagsbetreuung nicht nur der Vereinbarkeit von Familie und Beruf dient, sondern auch Entwicklungs- und Teilhabechancen für die Kinder schafft“, betonen die Forscher.
Aus ihrer Sicht geht es bei dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung nicht nur um die Ermöglichung von Berufstätigkeit für Eltern. Ebenso wichtig sind die pädagogischen und sozialen Aspekte: Die Nachmittagsbetreuung in Horten und Ganztagsschulen fördert die Entwicklung der Kinder und gewährleistet soziale Teilhabe unabhängig vom familiären Hintergrund.
Die regionalen Unterschiede sind markant: Während in Schleswig-Holstein gemessen an Betreuungswünschen und Kinderzahl die Lücke mit 10 Prozent am höchsten ist, gefolgt von Bremen mit 9 Prozent und Bayern mit 8 Prozent, zeigen die ostdeutschen Länder, dass eine flächendeckende Versorgung möglich ist. Die kommenden Monate werden zeigen, ob die westdeutschen Bundesländer die notwendigen Investitionen und organisatorischen Anstrengungen unternehmen können, um die Betreuungslücke zu schließen.



