Dramatischer Mangel an Hortplätzen vor Einführung des Rechtsanspruchs
Nur ein halbes Jahr vor dem Start des bundesweiten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder offenbart sich in Westdeutschland ein massives Versorgungsproblem. Das Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) in Köln hat in einer aktuellen Studie berechnet, dass bis zum Jahr 2029 mindestens 149.700 zusätzliche Hortplätze benötigt werden. Die Situation stellt sich dabei regional höchst unterschiedlich dar, mit Nordrhein-Westfalen und Bayern als traurige Spitzenreiter des Mangels.
Bayern und NRW mit größtem Nachholbedarf
Die Untersuchung des arbeitgebernahen Instituts zeigt besonders gravierende Lücken in zwei Bundesländern: In Nordrhein-Westfalen fehlen aktuell 45.300 Hortplätze, in Bayern sogar 42.300 Betreuungsplätze. Der Freistaat Bayern sticht dabei besonders negativ hervor – mit einer Ganztagsbetreuungsquote von nur 34 Prozent bei Grundschulkindern im Jahr 2024 liegt das Bundesland deutlich unter dem Bundesdurchschnitt.
Die Berechnungen des IW basieren auf den Betreuungswünschen der Eltern aus dem Jahr 2024. Doch die Realität könnte noch düsterer ausfallen: Sollten künftig 75 Prozent aller Grundschüler nachmittags betreut werden – wie es in ostdeutschen Bundesländern bereits üblich ist – würde der Fehlbedarf dramatisch auf 570.900 Plätze ansteigen. Allein Bayern bräuchte dann zusätzliche 204.300 Hortplätze.
Schulleitungen schlagen Alarm
Die Sorge um den mangelhaften Ausbau der Betreuungsinfrastruktur ist nicht neu. Eine Befragung des Verbands Bildung und Erziehung unter mehr als 1300 Schulleitungen im Januar dieses Jahres ergab, dass jede vierte Schulleitung nicht daran glaubt, dass der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung vollständig erfüllt werden kann. Viele Eltern werden in den kommenden Monaten vergeblich nach verfügbaren Hortplätzen für ihre Kinder suchen müssen.
Die IW-Studie bestätigt diese Befürchtungen eindrücklich. Während Ostdeutschland und Hamburg bereits heute gut gerüstet sind und teilweise sogar vom Geburtenrückgang profitieren, zeigt sich in Westdeutschland ein komplett anderes Bild. Schleswig-Holstein verzeichnet mit 10 Prozent den prozentual größten Mangel, gefolgt von Bremen mit 9 Prozent und Bayern mit 8 Prozent.
Regionale Unterschiede und Handlungsempfehlungen
Die Studie offenbart erstaunliche regionale Disparitäten: In Bayern wünschten 2024 nur 43 Prozent der Eltern überhaupt einen Hortplatz für ihr Kind – deutlich unter dem Bundesdurchschnitt. Im Saarland lag dieser Wert bei 74 Prozent, während Sachsen, Thüringen und Brandenburg mit Betreuungsquoten zwischen 84 und 88 Prozent zeigen, wie eine flächendeckende Versorgung gelingen kann.
Die Wissenschaftler des Instituts der Deutschen Wirtschaft empfehlen den Bundesländern mit niedrigen Betreuungsquoten dringend, die Ursachen zu analysieren. „Es sollte geprüft werden, ob hohe Beiträge Eltern abschrecken oder ob die Angebote unattraktiv sind“, heißt es in der Studie. Besonders betont wird: „Letzterem sollte unbedingt entgegengewirkt werden, da die Ganztagsbetreuung nicht nur der Vereinbarkeit von Familie und Beruf dient, sondern auch Entwicklungs- und Teilhabechancen für die Kinder schafft.“
Rechtsanspruch ab Herbst 2026
Bereits 2021 hatten Bund und Länder den bundesweiten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung beschlossen. Ab dem kommenden Herbst haben Erstklässler Anspruch auf achtstündige Nachmittagsangebote täglich – Zeit für Hausaufgaben, Spiel und Sport. Bis zum Schuljahr 2029/2030 soll dieser Anspruch schrittweise auf alle Jahrgänge der Grundschule ausgeweitet werden.
Die aktuelle Studie zeigt jedoch deutlich, dass zwischen politischem Anspruch und realer Umsetzung noch eine erhebliche Lücke klafft. Während einige Bundesländer wie Sachsen und Thüringen bereits heute vorbildliche Betreuungsstrukturen vorweisen können, stehen andere wie Bayern und Nordrhein-Westfalen vor gewaltigen Herausforderungen bei der Schaffung ausreichender Hortkapazitäten.



