Münchner Schulschwänzer müssen hohe Bußgelder zahlen
Im Jahr 2025 mussten Schulschwänzer in der bayerischen Landeshauptstadt München Bußgelder in Höhe von insgesamt 623.877 Euro entrichten. Diese Summe ergibt sich aus 2.128 verhängten Bußgeldbescheiden, die im Rahmen von 2.844 eingeleiteten Verfahren ausgesprochen wurden. Die Zahl der Verfahren stieg damit im Vergleich zum Vorjahr um fast 100 Fälle an.
Berufsschulen mit den meisten Anzeigen
Besonders auffällig ist die Verteilung der Bußgeldverfahren auf verschiedene Schulformen. Während an Gymnasien und Wirtschaftsschulen kaum Anzeigen registriert wurden, verzeichneten Berufsschulen mit 1.179 Verfahren die höchste Zahl. Es folgten Mittelschulen mit 812, Grundschulen mit 624 und Förderschulen mit 136 Anzeigen. Die Bußgelder können je nach Verstoß zwischen 5 und 1.000 Euro betragen.
Keine zentrale Datenerfassung in Bayern
Das bayerische Kultusministerium bestätigte, dass es keine zentral gesammelten Daten zu Schulschwänzern im Freistaat gibt. "Die Erfassung unentschuldigter wie entschuldigter Fehlzeiten liegt im Verantwortungsbereich der jeweiligen Schulen", teilte das Ministerium mit. Von einem zentralen Meldeverfahren werde abgesehen, da ein erheblicher Verwaltungsaufwand für die Schulen zu erwarten sei.
Die Schulen können sich bei Ordnungswidrigkeiten oder der Beantragung von Schulzwang an die zuständigen Schulaufsichtsbehörden sowie Kreisverwaltungsbehörden wenden. "Dieses Verfahren hat sich in Bayern bewährt", so das Ministerium.
Steigende Zahlen auch in anderen Regionen
Nicht nur in München, sondern auch in anderen bayerischen Regionen ist ein Anstieg der Bußgeldverfahren zu verzeichnen:
- Im Landkreis München stieg die Zahl von 71 Fällen im Jahr 2022 auf 247 Fälle im Jahr 2025
- In Nürnberg gab es 2025 insgesamt 1.848 Anzeigen gegenüber 1.529 im Jahr 2024
Zu den konkreten Gründen für das Schulschwänzen können die Kommunen laut Berichten der "Bayerischen Staatszeitung" wenig sagen, da es an Datenmaterial fehlt.
Keine belastbaren Aussagen zu Ursachen möglich
Das Kultusministerium konnte ebenfalls keine konkreten Angaben zu den Gründen für Schulabwesenheiten machen. Das Ministerium erhebe keine statistischen Daten über konkrete Abwesenheitsgründe von Schülerinnen und Schülern. Auch zur Frage, ob die Zahl vorsätzlicher Schulpflichtverletzungen in den vergangenen Jahren gestiegen sei, könnten keine belastbaren Aussagen getroffen werden.
Aus pädagogischer und psychologischer Sicht bedürfe es einer differenzierten Betrachtung, warum Schüler die Schule nicht besuchten. Mögliche Gründe sind:
- Schulangst oder Schulphobie
- Zurückhaltendes Verhalten der Erziehungsberechtigten
- Soziale oder persönliche Probleme
Unterstützungsangebote für betroffene Schüler
Für Schulen stehen umfangreiche Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung. Schulleitungen können bei Bedarf folgende Maßnahmen ergreifen:
- Einbeziehung von Schulpsychologen
- Konsultation von Beratungslehrkräften
- Zusammenarbeit mit Jugendhilfeträgern
Greifen diese Maßnahmen nicht, meldet die Schule den Fall der Kreisverwaltungsbehörde, die ein Bußgeld verhängen kann. Als letztes Mittel kommt – in der Praxis sehr selten – der Schulzwang in Betracht.
Insgesamt stehen den Schulen in Bayern mehr als 1.800 Beratungslehrkräfte und über 1.100 Schulpsychologinnen und Schulpsychologen zur Verfügung. Zusätzlich können die neun Staatlichen Schulberatungsstellen in Bayern kontaktiert werden.
Die fehlende zentrale Datenerfassung erschwert jedoch eine umfassende Analyse der Ursachen und eine gezielte Prävention von Schulschwänzen in Bayern.



