Mütter mit kleinen Kindern deutlich seltener berufstätig als Väter
Mütter seltener berufstätig: Kaum Wandel in 10 Jahren

Mütter mit kleinen Kindern leisten mehr Sorgearbeit und sind deutlich seltener berufstätig als Väter in derselben Familiensituation. Das geht aus neuen Daten des Statistischen Bundesamts hervor, die zum Muttertag am 10. Mai veröffentlicht wurden. Demnach waren im Jahr 2025 nur 39,7 Prozent der Mütter mit mindestens einem Kind unter drei Jahren erwerbstätig. Bei Vätern, die mit einem oder mehr Kindern unter drei Jahren im Haushalt lebten, lag die Erwerbstätigenquote mit 88,7 Prozent mehr als doppelt so hoch.

Leichter Anstieg bei Müttern, kaum Veränderung bei Vätern

Im Vergleich zu vor zehn Jahren ist die Erwerbstätigenquote von Müttern mit kleinen Kindern leicht gestiegen: 2015 betrug sie 36 Prozent. Bei den Vätern hat sich in diesem Zeitraum kaum etwas verändert: 2015 lag ihre Erwerbstätigenquote bei 89,5 Prozent, wie die auf dem Mikrozensus beruhenden Daten zeigen.

Erwerbstätigenquote von Müttern steigt mit dem Alter der Kinder

Die Statistik zeigt auch: Wenn die Kinder älter werden, nehmen Mütter wieder verstärkt eine Erwerbstätigkeit auf. 2025 arbeiteten fast drei Viertel (71,2 Prozent) der Mütter mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren. Bei den Vätern spielt das Alter der Kinder hingegen kaum eine Rolle: Die Erwerbstätigenquote von Vätern mit minderjährigen Kindern lag mit 91,4 Prozent nur leicht höher als die von Vätern mit kleinen Kindern.

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Ungleiche Verteilung der Sorgearbeit als Ursache

Bettina Kohlrausch, wissenschaftliche Direktorin des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung, kommentierte die Zahlen: „Diese Zahlen spiegeln einerseits die von der Forschung oft belegte ungleiche Verteilung von Sorgearbeit zwischen Männern und Frauen.“ Sie wies darauf hin, dass seit Jahren Vorschläge vorlägen, das Elterngeld so weiterzuentwickeln, dass es Anreize für eine gleichberechtigte Aufteilung der Elternzeit setzt – etwa durch den Ausbau des Anteils der nicht übertragbaren Monate im Elterngeld. Zudem gebe es in Deutschland Defizite bei der Betreuungssituation trotz des Rechtsanspruchs auf Kinderbetreuung nach dem ersten Lebensjahr. „Ausbaden müssen das vor allem die Mütter“, so Kohlrausch.

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