Jugendschutzgesetz-Reform: „Begleitetes Trinken“ ab 14 Jahren soll komplett abgeschafft werden
Begleitetes Trinken ab 14 Jahren soll abgeschafft werden

Jugendschutzgesetz wird reformiert: Kein Alkohol mehr für 14- und 15-Jährige

Die Bundesregierung plant eine grundlegende Änderung des Jugendschutzgesetzes. Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) will die seit 74 Jahren bestehende Ausnahmeregelung des „begleiteten Trinkens“ für Jugendliche ab 14 Jahren vollständig abschaffen. Bisher durften 14- und 15-Jährige in Begleitung ihrer Eltern oder sorgeberechtigter Erwachsener Bier, Wein oder Sekt konsumieren – Schnaps war bereits bisher tabu.

Ministerium warnt vor gravierenden Folgen jugendlichen Alkoholkonsums

Laut einem Referentenentwurf des Bundesfamilienministeriums, über den zuerst das Nachrichtenportal Politico berichtete, soll die Regelung gestrichen werden, um dem „zunehmenden Problem der Suchtabhängigkeit“ bei Jugendlichen entgegenzuwirken. Das Ministerium verweist auf mögliche gravierende Folgen: „von Gesundheitsgefährdung bis Gewaltbereitschaft und Verwahrlosung“.

Der Entwurf befindet sich derzeit in der Abstimmung mit den Bundesländern und relevanten Verbänden. Bereits im September hatte der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, das „begleitete Trinken“ abzuschaffen. Mehrere Bundesländer wie Niedersachsen und Bayern hatten entsprechende Forderungen gestellt.

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Bayern startete Initiative – Mecklenburg-Vorpommern kritisiert Regelung

Bayern hatte die Initiative zur Abschaffung gestartet und betont, dass Alkoholkonsum in der Pubertät Entwicklungsstörungen begünstigen und Suchtprobleme fördern kann. Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) bezeichnete die Ausnahmeregelung als „unzeitgemäße Regelung“, die in Europa einzigartig sei und dem Schutz von Jugendlichen widerspreche.

Drese verwies zudem auf wissenschaftliche Studien, die zeigen, dass früher Alkoholkonsum das Risiko für problematisches Trinkverhalten im Erwachsenenalter signifikant erhöhen kann. Die Ministerin betonte die Notwendigkeit eines konsequenten Jugendschutzes.

Historische Regelung aus dem Jahr 1952

Das „begleitete Trinken“ ist seit 1952 im Paragraph 9 des Jugendschutzgesetzes verankert. Die ursprüngliche Grundidee in der Nachkriegszeit war es, Jugendlichen einen verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol unter elterlicher Aufsicht beizubringen – anstatt den Konsum in die Heimlichkeit zu verlagern.

Künftig sollen Jugendliche erst ab 16 Jahren unter Aufsicht Alkohol trinken dürfen. Kritiker der geplanten Änderung warnen jedoch, dass ein strikteres Verbot heimliches Trinken fördern könnte. Bundesfamilienministerin Prien setzt dagegen auf Aufklärung und Prävention statt auf Ausnahmeregelungen.

Neue Regelung: Ab 16 Jahren unter Aufsicht

Die geplante Reform sieht vor, dass der Konsum von Bier, Wein und Sekt künftig erst ab dem vollendeten 16. Lebensjahr erlaubt sein soll – und auch dann nur unter Aufsicht von Erziehungsberechtigten. Die bisherige Sonderregelung für 14- und 15-Jährige würde damit komplett entfallen.

Das Bundesfamilienministerium betont, dass die Änderung notwendig sei, um Jugendliche besser vor den Gefahren des Alkoholkonsums zu schützen. Die Abstimmung mit Ländern und Verbänden läuft derzeit, bevor der Gesetzentwurf dem Bundestag zur Beratung vorgelegt werden kann.

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