Orangerie Neustrelitz: Geschäftsführer äußert sich zu Vorfall mit Assistenzhund
Die Orangerie Neustrelitz ist ein beliebter Ausflugsort, an dem Besucher bei Kaffee und Kuchen das prächtige Interieur bewundern können. Kürzlich geriet das Café jedoch in die Kritik, nachdem eine Besucherin mit einem Assistenzhund nicht eingelassen wurde. Geschäftsführer Michael Piletzki möchte nun klarstellen, dass Menschen mit Assistenzhunden in seinem Café willkommen sind.
Vorfall führt zu gesundheitlichen Problemen
Eine psychisch kranke Frau berichtete, dass sie mit ihrem Assistenzhund nicht in die Orangerie gelassen wurde, da Hunde dort normalerweise nicht erlaubt sind. Stattdessen wurde sie in den Außenbereich verwiesen. Die Diskussion mit dem Personal führte bei ihr zu körperlichen Symptomen, sodass der Notarzt gerufen werden musste. Michael Piletzki gibt zu, von der gesetzlichen Regelung zu Assistenzhunden bis zu diesem Vorfall nichts gewusst zu haben.
„Bei uns ist jeder Gast willkommen“, betont Piletzki. Seine Mitarbeiter hätten ihn sofort angerufen, um die Situation zu klären. Er informierte sich über die Regelung und teilte der Frau telefonisch mit, dass sie mit ihrem Hund ins Café kommen könne. Doch dazu kam es nicht mehr, da sie gesundheitliche Probleme entwickelte.
Höflichkeit im Umgang miteinander
Piletzki nimmt seine Mitarbeiter ausdrücklich in Schutz. Sie hätten sich korrekt verhalten, indem sie höflich auf die Regel hingewiesen haben, dass Hunde im Innenbereich nicht erlaubt sind. „Diese Höflichkeit erwarte ich auch von den Gästen“, sagt er. Man könne auf sein Recht pochen, aber in angemessenem Ton. Für alle Beteiligten sei es eine unangenehme Situation gewesen.
Dass seine Mitarbeiter sich am nächsten Tag nicht entschuldigt haben, wie von der Frau gefordert, kann Piletzki nachvollziehen. Andere Gastronomen aus Neustrelitz hätten ihn angesprochen und ebenfalls von den rechtlichen Regeln zu Assistenzhunden nichts gewusst. „Wir haben die Regel jetzt in unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgenommen“, erklärt er.
Reaktionen von Behörden und Museen
Die Staatlichen Schlösser, Gärten und Kunstsammlungen Mecklenburg-Vorpommern (SSGK-MV) meldeten sich ebenfalls zu dem Vorfall. Eine Pressesprecherin stellte klar, dass die Behörde nicht zuständig sei, da der Staatliche Bau- und Liegenschaftsbetrieb als Vermieter auftritt. Trotzdem betonte sie, dass in ihren Museen Assistenzhunde selbstverständlich willkommen und zugelassen sind.
Mögliche Schäden am kostbaren Parkett, wie in der Orangerie angeführt, seien kein Hindernisgrund. Dies werde klar kommuniziert, auch in Zusammenarbeit mit dem Verband der Begleithunde. Der Vorfall hat somit zu einer erhöhten Sensibilisierung für das Thema Inklusion in der Gastronomie und bei kulturellen Einrichtungen geführt.



