100 grundlose Anrufe bei Rettungsleitstelle: Polizei ermittelt gegen Mann aus Radegast
Am Ostermontag, dem 6. April 2026, kam es in Radegast, einem Ortsteil der Stadt Südliches Anhalt, zu einem besonders dreisten Fall von Notrufmissbrauch. Ein Mann aus der Gemeinde hat die Rettungsleitstelle in Bitterfeld-Wolfen innerhalb kurzer Zeit etwa 100 Mal ohne erkennbare Notlage angerufen. Dieses Verhalten stellt keineswegs ein Kavaliersdelikt dar, sondern einen schwerwiegenden Missbrauch der lebenswichtigen Notrufeinrichtung.
Polizei schaltet sich ein und sucht den Mann auf
Nachdem die Rettungsleitstelle die zahlreichen Anrufe registriert hatte, alarmierte sie umgehend die Polizei. Die Beamten suchten den Mann in Radegast auf, um eine mögliche Gefährdungslage seiner Person auszuschließen. Zunächst gelang es nicht, Kontakt mit ihm aufzunehmen, doch später konnten die Polizisten den Beschuldigten in augenscheinlich unversehrtem Zustand wahrnehmen. Es bestand somit keine Notlage, die die Anrufe gerechtfertigt hätte.
Strafverfahren wegen Missbrauchs des Notrufs eingeleitet
Die Quittung für sein Fehlverhalten erhielt der Mann direkt von den Polizeibeamten. Sie leiteten ein Strafverfahren gegen ihn ein. Laut Paragraf 145 des Strafgesetzbuches drohen bei einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Dieser Paragraf besagt: „Wer absichtlich oder wissentlich Notrufe oder Notzeichen missbraucht oder vortäuscht, dass wegen eines Unglücksfalles oder wegen gemeiner Gefahr oder Not die Hilfe anderer erforderlich sei, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldbuße bestraft.“
Der Vorfall unterstreicht die Bedeutung, Notrufe nur im Ernstfall zu nutzen, um die Leitstellen nicht unnötig zu blockieren und echte Notfälle nicht zu gefährden. Die Polizei betont, dass solches Verhalten konsequent verfolgt wird, um die Funktionsfähigkeit der Rettungssysteme zu schützen.



