22 Flüchtlinge im Transporter: Schleuser-Duo zu langen Haftstrafen verurteilt
22 Flüchtlinge im Transporter: Schleuser-Duo verurteilt

Horror-Transport: 22 Flüchtlinge im Transporter eingepfercht – Gericht verhängt hartes Urteil gegen Schleuser-Duo

Lebensgefährlicher Flüchtlingstransport: Ein 39-jähriger Mann und eine 32-jährige Frau wurden am Amtsgericht Pasewalk verurteilt. Der Richter sprach von einem der größten Schleusungsfälle.

Pasewalk/Eggesin – In einem Prozess am Amtsgericht Pasewalk sind zwei Schleuser, ein 39 Jahre alter Mann und eine 32 Jahre alte Frau, die beide aus Estland stammen, zu langen Haftstrafen verurteilt worden. Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Gerald Fleckenstein befand die beiden Angeklagten für schuldig, am 4. November des vergangenen Jahres mindestens 22 Flüchtlinge bei Hintersee in einem Kastentransporter illegal über die deutsch-polnische Grenze gebracht zu haben. In Eggesin war das Fahrzeug einer Streife der Bundespolizei aufgefallen und angehalten worden, wobei die transportierten Asylbewerber zunächst flüchteten, später aber wohl vollzählig gefasst wurden.

Haftstrafen über Forderungen der Staatsanwaltschaft

Das Gericht verurteilte den Fahrer des Kleintransporters wegen des Einschleusens von Ausländern in schwerem Fall zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten, seine Beifahrerin zu drei Jahren und vier Monaten Gefängnis. Beide Strafen liegen über den Forderungen der Staatsanwaltschaft.

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Richter Fleckenstein sprach von einem der zahlenmäßig größten Schleusungsfälle, der am Amtsgericht Pasewalk verhandelt worden sei. Denn auf Videos, die auf den Mobiltelefonen der Angeklagten entdeckt worden waren, waren sogar 29 Flüchtlinge zu sehen, die zwischenzeitlich aus dem Fahrzeug aus- und wieder einstiegen. Ob letztlich alle oder doch nur 22 von ihnen nach Deutschland gebracht wurden, blieb unklar.

Das Schöffengericht wertete nach Fleckensteins Angaben unter anderem den lebensgefährlichen Transport gegen die beiden Angeklagten, die sich im Prozess nicht zu Beschuldigungen geäußert hatten. Nach Mitteilung der Bundespolizei bot der genutzte Renault Master auf der Ladefläche je nach letztendlicher Anzahl der Flüchtlinge nur 0,22 Quadratmeter pro Person. Niemand sei gesichert gewesen und unter den Geschleusten hätten sich auch unbegleitete Minderjährige befunden. „Dass hier Lebensgefahr bestand, liegt auf der Hand“, schätzte der Richter ein.

Rückführungen nach Polen, einige kehrten zurück

Die Asylbewerber kamen nach Angaben im Prozess überwiegend aus Somalia, aber auch aus Äthiopien, Eritrea und dem Jemen. Sie seien, abgesehen von drei mutmaßlich Minderjährigen, am Tag nach der Entdeckung nach Polen zurückgeschickt worden. Mindestens drei oder vier seien inzwischen aber wieder nach Deutschland eingereist, hieß es.

Das Gericht stützte sich bei seinem Urteil auf ausführliche Schilderungen von sechs Bundespolizisten, die auf unterschiedliche Art mit dem Fall zu tun hatten. Sowohl Beamte, die den Kleintransporter gestoppt oder später in Eggesin die Flüchtlinge gesucht hatten, als auch Polizisten, die die beiden Beschuldigten befragt oder deren Telefone ausgewertet hatten, waren vom Gericht befragt worden. Richter Fleckenstein sah es angesichts dieser Berichte letztlich als erwiesen an, dass beide Angeklagte eine hohe Anzahl an Asylbewerbern in Lettland aufgenommen und über Litauen und Polen illegal nach Deutschland gebracht hätten.

Verteidigung sieht verminderte Schuldfähigkeit

Die Staatsanwaltschaft forderte im Ergebnis der Beweisaufnahme Haftstrafen von drei Jahren und sechs Monaten für den Fahrer und glatt drei Jahren für die Beifahrerin. Christian Neumann, der Anwalt der 32-Jährigen, machte jedoch verminderte Schuldfähigkeit geltend, da die Estin nach eigenen Angaben rund 15 Jahre lang drogenabhängig war und vermutlich auch am Tatabend unter dem Einfluss von Substanzen gestanden habe. Erst jetzt, in der Haftanstalt Bützow, versuche sie es mit einem Entzug und nutze zusätzlich psychologische Betreuung.

Der Verteidiger sah deshalb eine Haftstrafe von zwei Jahren, ausgesetzt zur Bewährung, als ausreichend an. Matthias Jox, der Anwalt des angeklagten Fahrers, plädierte dafür, dass sein Mandant mit zwei Jahren und sechs Monaten genug gestraft sei.

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Emotionale letzte Worte vor dem Urteil

Doch da ging das Schöffengericht nicht mit. Richter Fleckenstein machte deutlich, dass keine verminderte Schuldfähigkeit bei der 32-Jährigen gesehen werde. Zugunsten der Estin habe man berücksichtigt, dass sie bisher weder in Deutschland noch ihrem Heimatland vorbestraft sei und die Untersuchungshaft angesichts der Sprachbarriere eine besondere Belastung für sie darstelle. Der Fahrer hingegen müsse sich vorhalten lassen, dass er zum Zeitpunkt der Tat unter Bewährung stand, weil eine mehr als sechs Jahre dauernde Haftstrafe in Estland gegen ihn verhängt worden war.

Beide Angeklagten hatten in ihren letzten Worten nach den Plädoyers Bedauern und Reue gezeigt, um Entschuldigung gebeten und versichert, sie würden so etwas nie wieder machen. Der Angeklagte, der derzeit staatenlos sein soll, sprach davon, dass sein Sohn in Estland auf ihn warte und seine Mutter am nächsten Tag Geburtstag habe und ihn gern sehen wolle. Deshalb bat auch der 39-Jährige um eine Bewährungsstrafe, die ihm das Gericht aber versagte. Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig.