Viereinhalb Jahre Haft nach Sprengung eines Geldautomaten in Klütz
In einem aufwändigen Indizienprozess mit etwa einem Dutzend geladener Zeugen hat das Landgericht Schwerin einen 55-jährigen Mann zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Der Angeklagte soll im Oktober 2024 versucht haben, einen Geldautomaten in Klütz in Nordwestmecklenburg mit einem explosiven Gasgemisch zu sprengen. Das Gericht folgte damit im Wesentlichen dem Antrag der Staatsanwaltschaft und sprach den Mann wegen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und versuchten Diebstahls in besonders schwerem Fall schuldig.
Unbeeindruckte Reaktion des Angeklagten
Der Verurteilte reagierte auf das Urteil mit Kopfschütteln und kurzem Auflachen. Er hatte die Tat vor Gericht bis zuletzt bestritten und zeigte sich auch nach der Verkündung unbeeindruckt. Der Mann ist laut Staatsanwaltschaft mehrfach einschlägig vorbestraft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da die Verteidigung angekündigt hat, Revision einzulegen. Der Angeklagte bleibt vorerst in Untersuchungshaft.
Erdrückende Indizien im Prozess
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 55-Jährige nachts mit einem gestohlenen Auto zu einem Geldautomaten vor einem Getränkemarkt in Klütz gefahren war. Dort hatte er ein explosives Sauerstoff-Acetylen-Gasgemisch in den Automaten geleitet. Als der Tresor durch die Sprengung nicht geknackt wurde, floh der Mann ohne Beute. Der entstandene Sachschaden beläuft sich auf rund 12.000 Euro.
In dem gestohlenen Fahrzeug fanden Ermittler neben Gas- und Sauerstoffflaschen auch etwa drei Meter lange Schläuche, Bremsenreiniger und Gehörschutz. „Das ist die Ausrüstung eines Automatensprengers“, erklärte der Staatsanwalt während des Verfahrens. Zusätzlich wurden Notizzettel mit der Fluchtroute und eine Bildschirmaufnahme auf dem Laptop des Mannes entdeckt, die den Geldautomaten am späteren Tatort zeigte. Überwachungsvideos und Schuhabdrücke komplettierten die Beweislage.
Richter spricht von „kaltschnäuzigem“ Vorgehen
Der vorsitzende Richter Jan Balbach bezeichnete in seiner Urteilsbegründung die Beweisführung als „Indizienring“ und betonte: „Alles passt zusammen.“ Er charakterisierte das Vorgehen des Angeklagten als „hochriskant, kaltschnäuzig und gefährlich“ mit hoher krimineller Energie. Vor Gericht sei der Mann kalt aufgetreten und habe sich nach Prozessbeginn den Kopf blutig rasiert, um nicht von Zeuginnen und Zeugen erkannt zu werden.
Richter Balbach verwies darauf, dass bei einer erneuten Verurteilung Sicherheitsverwahrung drohen könnte: „Dieses Urteil ist der letzte Warnschuss.“ Die Verteidigung hatte auf unschuldig plädiert und einen Freispruch gefordert, da der Angeklagte zwar das Auto genutzt habe, aber nicht allein gehandelt haben soll. Namen könne er nicht nennen, und es bestünden weiterhin Zweifel.
Verzögerungen im Prozessverlauf
Ursprünglich war die Urteilsverkündung bereits am Dienstag geplant gewesen, musste aber um einen Tag verschoben werden. Der Angeklagte musste laut Kammer wegen unstillbaren Nasenblutens zum Arzt. Schon bei Prozessbeginn im Januar hatte der Mann über gesundheitliche Probleme geklagt. Seine Verteidigung beantragte daraufhin die Aussetzung des Verfahrens wegen Verhandlungsunfähigkeit. Nach einer medizinischen Untersuchung durch einen Amtsarzt wurde der Mann jedoch für verhandlungsfähig befunden.
Geldautomatensprengungen in Mecklenburg-Vorpommern
Die Sprengung von Geldautomaten bleibt ein anhaltendes Problem in der Region. Nach Angaben des Landeskriminalamts (LKA) wurden in diesem Jahr bereits zwei Geldautomaten im Februar in Rostock gesprengt, wobei zwei Tatverdächtige festgenommen wurden. Für das Jahr 2025 sind insgesamt zwei Sprengungen bekannt, während 2024 vier und im Jahr davor zwölf gesprengte Geldautomaten registriert wurden. Die Behörden verfolgen diese Delikte mit Nachdruck, wie der aktuelle Prozess in Schwerin deutlich macht.



