Fast 800.000 Euro erschlichen? 60-Jähriger wegen Betrugs in 158 Fällen vor Berliner Gericht
60-Jähriger wegen Betrugs in 158 Fällen vor Berliner Gericht

Fast 800.000 Euro erschlichen? 60-Jähriger wegen Betrugs in 158 Fällen vor Berliner Gericht

Ein 60-jähriger Mann steht aktuell vor dem Berliner Landgericht, weil er einen 59-jährigen Bekannten um ein Vermögen von fast 800.000 Euro gebracht haben soll. Der Strafprozess behandelt den Vorwurf des gewerbsmäßigen Betrugs in insgesamt 158 einzelnen Fällen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, das geliehene Geld unter falschen Versprechungen erhalten zu haben, ohne es wie vereinbart zurückzuzahlen.

Vertrauensbasis durch gemeinsame Handballinteressen der Söhne

Die beiden Männer lernten sich im Jahr 2015 kennen, als ihre Söhne gemeinsam in einem Handballteam spielten. Auf dieser persönlichen Vertrauensbasis soll der 60-Jährige den Bekannten systematisch in eine Investmentfalle gelockt haben. Laut Anklage täuschte der Angeklagte eigenen Wohlstand vor, unter anderem durch das Auftreten mit teuren Luxusautos, um Glaubwürdigkeit zu erzeugen.

Der Angeklagte habe „immer wieder angeblich getätigte Investitionen und in Entwicklung befindliche Geschäfte vorgetäuscht“, heißt es in den offiziellen Anklageschriften. Mit diesen Darstellungen veranlasste er den Bekannten zu wiederholten Darlehenszahlungen, die schließlich die enorme Summe erreichten.

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Geständnis des Angeklagten und Schilderungen des Geschädigten

Zu Prozessbeginn räumte der 60-Jährige ein, die in der Anklage aufgelisteten Geldzahlungen erhalten zu haben. „Ich wollte etwas machen, habe investiert, aber verloren“, erklärte der Angeklagte vor Gericht. Er betonte, er habe das Geld zurückgeben wollen, sei jedoch durch betrügerische Geschäftspartner und Verluste daran gehindert worden.

Als erster Zeuge schilderte der 59-jährige Familienvater, wie der Angeklagte ihn über Jahre hinweg vertröstete. Mal fehlte angeblich noch Geld, um ein Geschäft abzuschließen, mal wurde von langfristigen Laufzeiten gesprochen. „Die Ängste wurden immer größer“, so der Zeuge. Dennoch schoss er auf Bitten des Angeklagten weitere Beträge nach, in der steten Hoffnung, sein investiertes Geld doch noch zurückzuerhalten.

Zeitliche Einordnung und verjährte Vorstrafen

Konkret soll der Angeklagte zwischen Juni 2017 und November 2019 etwa 318.000 Euro erschlichen haben. Vorherige Taten, durch die er ab April 2016 bereits 467.000 Euro erlangt haben soll, sind inzwischen verjährt. In diesen Fällen strebt die Staatsanwaltschaft lediglich die Einziehung der erlangten Summen in einem mitverhandelten ergänzenden Verfahren an.

Der 60-Jährige wurde im August des vergangenen Jahres festgenommen und befindet sich seither in Untersuchungshaft. Für den laufenden Prozess sind bislang zwei weitere Verhandlungstage bis zum 29. April vorgesehen, an denen weitere Zeugen und Beweise gehört werden sollen.

Dieser Fall zeigt erneut, wie persönliche Beziehungen und vorgetäuschter Wohlstand für betrügerische Machenschaften ausgenutzt werden können. Die Justizbehörden betonen die Bedeutung solcher Verfahren für den Schutz vor Finanzdelikten im privaten Umfeld.

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