AfD-Politiker Christian Zorn in Stralsund vom Betrugsvorwurf freigesprochen
AfD-Mann Zorn: Freispruch im Betrugsverfahren

AfD-Politiker Christian Zorn vom Betrugsvorwurf freigesprochen

Das Amtsgericht Stralsund hat den AfD-Politiker Christian Zorn vom Vorwurf des Betrugs freigesprochen. Die Zweigstelle des Gerichts in Bergen auf Rügen teilte mit, es sei nicht feststellbar, dass Zorn von Anfang an beabsichtigt habe, die Reparatur eines Autos, für die er 6.000 Euro erhalten hatte, nicht durchzuführen.

Begründung des Gerichts und Zorns Stellungnahme

Laut Gericht habe sich Zorn nach eigener Aussage um die Reparatur und Ersatzteile bemüht, jedoch dann eine Kündigung für die Werkstatthalle erhalten. Das Gericht sah die Möglichkeit, dass Zorn zunächst willens war, die Reparatur auftragsgemäß durchzuführen, wegen der Kündigung aber dazu nicht in der Lage war.

Christian Zorn äußerte sich gegenüber der Deutschen Presse-Agentur: „Die gegen mich erhobenen Vorwürfe sind aus meiner Sicht völlig haltlos.“ Der Freispruch ist bislang noch nicht rechtskräftig.

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Politische Position und Landtagskandidatur

Christian Zorn ist Mitglied des Kreistags von Vorpommern-Rügen und der Stadtvertretung von Bergen. Zudem gehört er dem AfD-Landesvorstand an und kandidiert bei der anstehenden Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern.

Von seiner Direktkandidatur im Wahlkreis 23 hat sich Zorn jedoch zurückgezogen. Der Kreisverband Vorpommern-Rügen begründete dies in einer Mitteilung von Mitte März mit Zorns persönlicher und beruflicher Situation, die seine Mobilität und räumliche Nähe zum Wahlkreis einschränke. „Zum anderen haben Diskussionen rund um meine Person und meine persönliche Situation in den vergangenen Wochen zum Teil für Irritationen und Unruhe gesorgt“, hieß es.

Ende März erklärte Zorn gegenüber der dpa, er wolle weiterhin Teil des Landesvorstandes bleiben und über die Landesliste für den Landtag kandidieren. Sein Kreisverband gab an, dass Zorn auf den aussichtsreichen 18. Listenplatz gewählt worden sei.

Weiteres anhängiges Verfahren

Nach Angaben des Amtsgerichts Stralsund ist ein weiteres Verfahren wegen Betrugsverdachts gegen Christian Zorn anhängig. Ihm wird vorgeworfen, im November 2025 ein mangelhaftes Fahrzeug für 6.000 Euro verkauft, aber auf Beanstandung des Käufers zur Reparatur zurückgenommen zu haben.

Der Käufer habe in der Folgezeit weder das reparierte Fahrzeug noch den Kaufpreis zurückerhalten. Das Gericht teilte mit, es sei noch nicht klar, wann und ob es zu einer Verhandlung in diesem Fall kommt.

Zorn selbst rechnet laut Aussage gegenüber der dpa mit einer Einstellung des Verfahrens. Er betonte, es habe sich um ein sogenanntes Zug-um-Zug-Geschäft gehandelt, und der Kunde habe das Geld erhalten.

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