AfD-Politiker Möller will gegen Urteil zu Wahlplakat mit mutmaßlichem Hitlergruß vorgehen
AfD-Politiker will gegen Urteil zu Wahlplakat vorgehen

AfD-Politiker Möller will gegen Urteil zu Wahlplakat mit mutmaßlichem Hitlergruß vorgehen

Der AfD-Landtagsabgeordnete Wilko Möller aus Brandenburg plant, juristisch gegen ein Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) zu einem Wahlplakat vorzugehen, das einen mutmaßlichen Hitlergruß zeigt. Dies kündigte die AfD Brandenburg in einer offiziellen Stellungnahme an. Das Gericht hatte Möller zu einer Geldstrafe von 11.600 Euro verurteilt, weil er Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verwendet haben soll.

Rechtsmittel angekündigt und Unabhängigkeit der Justiz infrage gestellt

Die AfD Brandenburg erklärte, dass Möller Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen wird. „Nach unserer festen Überzeugung hält die Entscheidung einer rechtlichen Überprüfung nicht stand“, zitierte die Partei den Rechtsanwalt von Möller, Hans-Christoph Jahr. AfD-Landeschef René Springer ging noch einen Schritt weiter und bezweifelte die Unabhängigkeit der Justiz. „Es geht hier nicht um ein Plakat. Es geht um die AfD“, teilte Springer mit. „Der ganze Vorgang erinnert an den Umgang mit Oppositionellen in der DDR. Dieses Urteil beschädigt das Vertrauen in die Unabhängigkeit unserer Justiz massiv.“

Hintergrund des Falls und gerichtliche Entscheidung

Bei dem Prozess stand ein Wahlplakat aus dem Landtagswahlkampf 2024 im Mittelpunkt, das Möller zugeschrieben wird. Das Plakat zeigt zwei Erwachsene, die ihre Arme über drei sitzende Kinder heben, mit dem Slogan „Wir schützen eure Kinder“. Die Staatsanwaltschaft ermittelte, weil die Geste Ähnlichkeit mit dem Hitlergruß aufweise. Das Landgericht Frankfurt (Oder) ging von einer bewussten Provokation aus und verurteilte Möller. Ein mitangeklagter Werbegrafiker wurde hingegen freigesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Die Staatsanwaltschaft warf dem Werbegrafiker vor, ein Bild für das Plakat gespiegelt zu haben, um den Eindruck zu erwecken, dass der Mann den rechten Arm hebe. Möller soll das Plakat, das im Wahlkampf in Frankfurt (Oder) aushing, gebilligt haben, obwohl er von dem Verbot solcher Kennzeichen gewusst habe. Die Verteidigung argumentierte dagegen, dass die Haltung nicht einem Hitlergruß ähnele und die abgebildeten Personen niemanden grüßten.

Politische und rechtliche Implikationen

Der Fall hat politische Wellen geschlagen, da der Verfassungsschutz Brandenburg die AfD als rechtsextremistisch einstuft. Die Ankündigung von Rechtsmitteln durch Möller und die Kritik von AfD-Landeschef Springer an der Justiz unterstreichen die angespannte Beziehung zwischen der Partei und staatlichen Institutionen. Die Entscheidung des Gerichts und die Reaktion der AfD könnten weitere rechtliche Auseinandersetzungen nach sich ziehen und die öffentliche Debatte über politische Symbolik und Meinungsfreiheit beeinflussen.

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