Bundesanwaltschaft erhebt schwere Vorwürfe: Mann soll im Darknet zur Ermordung von Politikern aufgerufen haben
Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen einen Deutsch-Polen erhoben, der im verborgenen Teil des Internets zur Ermordung von Politikern, Amtsträgern und Personen des öffentlichen Lebens aufgerufen und dafür Spenden gesammelt haben soll. Die Ermittlungen konzentrieren sich auf Nordrhein-Westfalen, wo der Beschuldigte im November vergangenen Jahres durch die GSG 9 in Dortmund festgenommen wurde.
„Assassination Politics“: Plattform mit Namenslisten und Sprengstoffanleitungen
Der Mann soll mindestens seit Mai des Vorjahres eine anonyme Plattform mit dem Namen „Assassination Politics“ im Darknet betrieben haben. Auf dieser fanden Ermittler nach Informationen des SPIEGEL nicht nur Namenslisten mit mehr als 20 Personen, sondern auch von ihm selbst ausgesprochene Todesurteile und detaillierte Anleitungen zum Bau von Sprengsätzen. Zu den namentlich genannten Personen gehörten laut den Ermittlungen unter anderem der ehemalige Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und die frühere Kanzlerin Angela Merkel (CDU).
Die Bundesanwaltschaft wirft dem Beschuldigten Terrorismusfinanzierung und die Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vor. Mit seinen Aufrufen zu Anschlägen habe er gezielt die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland destabilisieren wollen. Die Kommunikation im Darknet erfolgt verschlüsselt, wodurch Urheber und Konsumenten meist anonym bleiben können – ein Umstand, den der Mann laut Anklage für seine kriminellen Aktivitäten ausgenutzt haben soll.
Sensible Daten und Spendenaufrufe in Kryptowährung
Neben den Namenslisten und Gewaltaufrufen enthielt die Plattform nach Angaben der Ermittlungsbehörden auch sensible personenbezogene Daten potenzieller Opfer. Der Beschuldigte soll zudem Spenden in Form von Kryptowährung eingefordert haben, die als Kopfgeld für die angekündigten Tötungen ausgelobt werden sollten. Diese Finanzierungsmethode erschwerte die Nachverfolgung der Geldströme erheblich.
Bei Durchsuchungen fanden die Ermittler auf der Plattform sogenannte „Strafakten“ und „Todesurteile“ gegen Politiker, Richter und Staatsanwälte. Zudem wurden rechtsextreme, rassistische und verschwörungsideologische Inhalte entdeckt, teilweise mit Bezügen zur Coronapandemie. Nach SPIEGEL-Recherchen unterhielt der Beschuldigte zumindest zeitweise Kontakte in die rechtsextreme Szene.
Haftbefehl und bevorstehende Entscheidung des Oberlandesgerichts
Nach seiner Festnahme in Dortmund wurde Martin S. auf Grundlage eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters am Bundesgerichtshof in Untersuchungshaft genommen. Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf muss nun entscheiden, ob und wann es zu einem Prozess kommt. Die Anklage wurde in Düsseldorf erhoben, wo die Bundesanwaltschaft ihren Sitz hat.
Generalbundesanwalt Jens Rommel hatte die Festnahme im vergangenen November angeordnet, nachdem Hinweise auf die schwerwiegenden Vorwürfe vorlagen. Die Ermittlungen dauern an, während die Justizbehörden die Beweislage sorgfältig prüfen. Der Fall unterstreicht die wachsende Bedeutung der Cyberkriminalitätsbekämpfung in Deutschland, insbesondere im Bereich des politisch motivierten Extremismus.



