Landgericht Traunstein: Schilder und Hupen reichen nicht für sichere Baumfällarbeiten
Baumfällarbeiten: Schilder allein bieten keinen ausreichenden Schutz

Landgericht Traunstein: Schilder und Hupen bieten keinen ausreichenden Schutz bei Baumfällarbeiten

Das Landgericht Traunstein hat in einem wegweisenden Urteil klargestellt, dass einfache Warnschilder und akustische Signale nicht ausreichen, um Baumfällarbeiten angemessen abzusichern. Die 5. Zivilkammer sprach einer Joggerin, die bei solchen Arbeiten schwer verletzt wurde, ein Schmerzensgeld in Höhe von 2.000 Euro zu. Das Urteil fiel bereits im August 2025, wurde aber erst jetzt bekannt, nachdem das Oberlandesgericht München kürzlich die Berufung des beklagten Forstunternehmens zurückgewiesen hatte.

Unzureichende Absicherung führt zu schweren Verletzungen

Der Unfall ereignete sich im Jahr 2021, als die Frau während eines Laufs auf einem Forstweg von einer herabstürzenden Baumkrone getroffen wurde. Sie erlitt dabei ein Schädelhirntrauma sowie Prellungen und Schürfwunden. Das Forstunternehmen hatte zur Absicherung lediglich ein Schild mit der Aufschrift "Achtung Baumfällarbeiten" aufgestellt und auf der Harvester-Maschine ein weiteres Schild angebracht, das einen Abstand von 90 Metern forderte. Zudem war laut Gericht mindestens zweimal zur Warnung gehupt worden.

Das Gericht urteilte jedoch, dass diese Maßnahmen nicht genügten. Es betonte, dass der Arbeitsbereich so abgesichert werden muss, dass ein Befahren oder Begehen des Weges unmöglich gemacht wird. Als konkrete Beispiele nannte das Gericht einen Wachposten, Bauzäune oder Absperrband. Diese physischen Barrieren seien erforderlich, um Unfälle wirksam zu verhindern.

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Mitverschulden der Joggerin anerkannt

Allerdings sah das Landgericht Traunstein auch ein Mitverschulden der verletzten Joggerin. Die Frau hatte sämtliche Warnhinweise unbeachtet gelassen und trug Kopfhörer, auf denen sie laut Musik hörte. Sie nahm diese nicht ab und blieb auch nicht stehen, um zu klären, ob sie gefahrlos weiterlaufen könnte. Dieses Verhalten trug laut Gericht zu dem Unfall bei und wurde in der Schmerzensgeldentscheidung berücksichtigt.

Die Entscheidung unterstreicht die hohen Anforderungen an die Arbeitssicherheit in der Forstwirtschaft und setzt einen wichtigen Präzedenzfall für künftige Fälle. Forstunternehmen müssen nun strengere Vorkehrungen treffen, um die Sicherheit von Passanten zu gewährleisten, während gleichzeitig auch die Eigenverantwortung der Bürger betont wird.

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