Münchner Gericht verurteilt Mann wegen Betrugs mit täuschend echtem Filmgeld
Betrug mit Filmgeld: Mann zu Bewährungsstrafe verurteilt

Münchner Gericht verurteilt Mann wegen Betrugs mit täuschend echtem Filmgeld

Ein junger Mann hat sich mit sogenanntem Movie Money, also Filmgeld, das eigentlich als Requisite für Dreharbeiten gedacht ist, strafbar gemacht. Er nutzte die täuschend echten Scheine für Einkäufe in zwei Tankstellen und einem Supermarkt, was schließlich zu einer Verurteilung wegen Geldfälschung und Betrug führte. Das Amtsgericht München verhängte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung.

Hochwertige Kopien trotz Kennzeichnung

Die falschen 100-Euro-Scheine, die der Mann im Internet erworben hatte, waren von außergewöhnlich hoher Qualität und optisch kaum von echten Banknoten zu unterscheiden. Obwohl sie mit dem Hinweis „Prop Copy“ versehen waren, konnten sie im normalen Geschäftsverkehr leicht für echt gehalten werden. Das Gericht stellte nach einem Vergleich mit Originalen der Bundesbank fest, dass die Kopien trotz fehlender Sicherheitsmerkmale und der Aufdrucke eine täuschende Ähnlichkeit aufwiesen.

Erfolgreiche und gescheiterte Zahlungsversuche

Der Mann setzte das Filmgeld zunächst erfolgreich in zwei Tankstellen ein, wo die Kassierer die Scheine annahmen, ohne den Betrug zu bemerken. Beim dritten Versuch in einem Supermarkt flog der Schwindel jedoch auf, was zur Anzeige und schließlich zum Gerichtsverfahren führte. Die erfolgreichen Zahlungen in den Tankstellen dienten dem Gericht als Beweis dafür, dass die Scheine im Alltag für echt gehalten werden konnten.

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Rechtliche Einordnung und Verteidigung

Das Schöffengericht wertete die Handlungen als Geldfälschung in Tateinheit mit Betrug. Der Angeklagte versuchte sich zu verteidigen, indem er argumentierte, dass es sich um offensichtliches Spielgeld handele und er keinen Vorsatz zur Geldfälschung gehabt habe. Das Gericht wies diese Argumentation zurück und betonte, dass die Täuschungsmöglichkeit im Geschäftsverkehr ausreichend für den Tatbestand sei.

Warnung vor den Risiken von Requisitengeld

Dieser Fall zeigt deutlich, dass der Besitz und Einsatz von Spiel- oder Filmgeld im Alltag erhebliche rechtliche Konsequenzen haben kann. Selbst wenn die Scheine als unecht gekennzeichnet sind, können sie bei oberflächlicher Betrachtung für echt gehalten werden. Wer solche Scheine besitzt, sollte sie keinesfalls im Zahlungsverkehr verwenden, um sich nicht strafbar zu machen. Das Urteil dient als Mahnung für Verbraucher und Händler gleichermaßen, im Umgang mit Bargeld stets wachsam zu sein.

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