Bundesgerichtshof bestätigt lange Haftstrafe für tödliche Messerattacke in Potsdamer Flüchtlingsheim
BGH bestätigt Haftstrafe für tödliche Attacke in Flüchtlingsheim

Bundesgerichtshof bestätigt lange Haftstrafe für tödliche Messerattacke

Der Bundesgerichtshof in Leipzig hat die Revision einer 37-jährigen Frau verworfen, die wegen eines tödlichen Angriffs auf einen Wachmann in einer Potsdamer Asylunterkunft verurteilt wurde. Damit ist das Urteil des Landgerichts Potsdam aus dem Jahr 2025 nun rechtskräftig. Die Verurteilte muss endgültig eine Freiheitsstrafe von 12 Jahren und 8 Monaten verbüßen, wie der BGH am Mittwoch mitteilte.

Tödlicher Streit in Gemeinschaftsunterkunft

Die Tat ereignete sich Ende Mai 2024 in einer Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete in Potsdam. Nach einem heftigen Streit soll die Angeklagte den 33-jährigen Wachmann, der ursprünglich aus Syrien stammte, mit zwei Messerstichen in die Brust tödlich verletzt haben. Der Mann erlag seinen Verletzungen einige Tage später im Krankenhaus. Laut Urteilsbegründung des Landgerichts Potsdam war das Motiv der Frau, ein erneutes Hausverbot in der Unterkunft zu vermeiden.

Vorgeschichte der Angeklagten

Die Verurteilte besitzt die südafrikanische Staatsangehörigkeit und soll bereits 2011 mit einem Studentenvisum nach Deutschland eingereist sein. Seit 2015 war sie zeitweise für die Behörden nicht auffindbar. In den Jahren 2023 und 2024 wurde sie aus mehreren Unterkünften verwiesen, da sie als „verhaltensauffällig“ galt. Bereits im Februar 2023 hatte sie in derselben Potsdamer Einrichtung eine andere Bewohnerin mit einem Messer am Arm verletzt.

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram

Viele Mitbewohner sollen sich aus Angst vor der Frau nicht in die gemeinschaftlichen Räume der Unterkunft getraut haben. Die Angeklagte gab an, als Transfrau zu leben, wurde jedoch nach einem psychologischen Gutachten im Prozess als „Mann“ eingestuft und auch so angesprochen. Ihr Asylantrag war von den deutschen Behörden bereits vor der Tat abgelehnt worden.

Rechtskräftige Verurteilung trotz Verteidigungsstrategie

Der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Leipzig stellte keine Rechtsfehler im Urteil des Landgerichts Potsdam fest. Die Verteidigung hatte im ursprünglichen Prozess einen Freispruch für den Vorwurf des Totschlags gefordert, unter anderem weil die Tatwaffe nie gefunden wurde und die Angeklagte die Tat bestritt. Das Landgericht folgte jedoch der Forderung der Staatsanwaltschaft und verurteilte die Frau aufgrund überzeugender Indizien.

Kollegen des getöteten Wachmanns halten die nun rechtskräftige Strafe von 12 Jahren und 8 Monaten indes für zu gering. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs markiert das endgültige Ende des Rechtswegs in diesem tragischen Fall, der die Sicherheitsdebatte in Gemeinschaftsunterkünften erneut in den Fokus rückt.

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration