Bundesgerichtshof prüft Brandanschlag auf Camperfamilie in Dömitz: Mordurteil in Revision
BGH prüft Brandanschlag auf Camperfamilie in Dömitz

Bundesgerichtshof prüft Brandanschlag auf Camperfamilie in Dömitz: Mordurteil in Revision

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat sich mit einem spektakulären Kriminalfall aus Mecklenburg-Vorpommern befasst. Es geht um den Brandanschlag auf ein Wohnmobil in Dömitz, bei dem eine Frau und ihr Komplize wegen versuchten Mordes zu langen Haftstrafen verurteilt wurden. Beide Angeklagte haben Revision eingelegt und bestreiten die Tatvorwürfe vehement.

Urteil des Landgerichts Schwerin unter Prüfung

Im Juli 2025 verurteilte das Landgericht Schwerin die Ex-Frau des Camperbesitzers wegen Anstiftung zum versuchten Mord zu einer Haftstrafe von zwölf Jahren und sechs Monaten. Ihr Komplize erhielt eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren und sechs Monaten wegen versuchten Mordes, Brandstiftung und Körperverletzung. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der nächtliche Brandanschlag im Mai 2023 auf den Camper, in dem der Ex-Mann mit seiner neuen Lebensgefährtin und deren elfjährigem Sohn schliefen, aus einem Scheidungskonflikt resultierte.

Laut Anklage soll die Frau aus Hass auf ihren Ex-Mann einen Bekannten beauftragt haben, das Wohnmobil mit Benzin in Brand zu setzen. Der Komplize sei extra von Schwerin nach Dömitz gefahren, um die Tat auszuführen. Dass die drei Insassen das Feuer überlebten, bezeichnete die Staatsanwaltschaft als reinen Zufall, da der Mann rechtzeitig durch Brandgeruch geweckt wurde und seine Familie retten konnte.

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Verteidigung bestreitet Beweislage und Verfahren

Die angeklagte Ex-Frau hat stets bestritten, den Brandanschlag in Auftrag gegeben zu haben. Ihr Verteidiger plädierte auf Freispruch, ebenso wie der Anwalt des mutmaßlichen Komplizen. Aus Sicht der Verteidigung konnten die Vorwürfe der Anklage im Prozess nicht mit objektiven Beweismitteln untermauert werden.

Insbesondere kritisierten die Verteidiger die Verwertung eines heimlich aufgenommenen Gesprächs zwischen dem Angeklagten und einer Bekannten, bei dem er Details der Tat geschildert haben soll. Die Zeugin hatte die Aussagen unbemerkt mit ihrem Smartphone mitgeschnitten. Für eine angebliche telefonische Anweisung der Ex-Frau an den mutmaßlichen Brandstifter gab es laut Verteidigung keine konkreten Anhaltspunkte in den Ermittlungen.

Revisionsverfahren beim Bundesgerichtshof

In einem Revisionsverfahren prüft der Bundesgerichtshof Urteile auf mögliche Rechts- und Verfahrensfehler. Dazu gehören Fragen, ob Beweise unzulässig erhoben wurden oder ob die Angeklagten ein faires Verfahren erhalten haben. Als Ergebnis kann der BGH das ursprüngliche Urteil komplett oder teilweise aufheben und zur erneuten Verhandlung an das zuständige Gericht zurückweisen. Alternativ kann die Revision auch als unbegründet zurückgewiesen werden.

Ein Sprecher des Bundesgerichtshofs bestätigte, dass die Akten zu dem Verfahren kürzlich zugestellt wurden. Zu den Schriftsätzen der Verfahrensbeteiligten konnte er keine Angaben machen. Wann mit einer Entscheidung im Fall des Dömitzer Brandanschlags zu rechnen ist, ließ er offen. Die verurteilte Ex-Frau und ihr Komplize sitzen seit November 2025 in Untersuchungshaft.

Der Fall hat bundesweit für Aufsehen gesorgt und wirft grundsätzliche Fragen zur Beweisführung in schweren Strafverfahren auf. Die Überprüfung durch den Bundesgerichtshof wird mit Spannung erwartet, da sie nicht nur über das Schicksal der Angeklagten, sondern auch über die Rechtmäßigkeit des gesamten Verfahrens entscheiden wird.

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