Block-Prozess: Ermittlerin verteidigt Vorgehen - Verteidigung kritisiert Einseitigkeit
Block-Prozess: Ermittlerin verteidigt Polizei-Vorgehen

Block-Prozess: Lange Befragung der Hauptermittlerin wirft Fragen auf

Am 45. Verhandlungstag im Prozess um die Entführung der Block-Kinder stand die Hauptermittlungsführerin der Hamburger Polizei stundenlang im Kreuzverhör. Der Verteidiger der angeklagten Mutter, Christina Block, kritisierte dabei scharf das Ermittlungsverfahren und warf der Polizei Einseitigkeit vor. Die Staatsanwaltschaft wies diese Vorwürfe umgehend zurück und verteidigte das Vorgehen der Behörden.

Vorwürfe der einseitigen Ermittlungsführung

Rechtsanwalt Ingo Bott, der Verteidiger von Christina Block, äußerte deutliche Kritik an den Ermittlungen im Fall der mutmaßlichen Kindesentführung. „Diese Ermittlungen waren auf einem Auge blind“, erklärte Bott während der intensiven Befragung der Polizeibeamtin. Er monierte, die Untersuchungen seien zu stark von den Darstellungen des Ex-Mannes Stephan Hensel und seiner neuen Ehefrau beeinflusst worden. Telefonate mit beiden seien beispielsweise „im Doppelpack“ geführt worden, was nach Ansicht der Verteidigung die Objektivität der Ermittlungen beeinträchtigt habe.

Die 44-jährige Ermittlerin blieb während der mehrstündigen Befragung ruhig und konzentriert. Sie wies die Vorwürfe zurück und betonte, Stephan Hensel sei als Geschädigter im Strafverfahren zu behandeln gewesen. „Ich war immer ansprechbar für ihn“, erklärte die Zeugin, fügte aber hinzu: „Ich hätte auch für Frau Block ein offenes Ohr gehabt. Aber sie wollte nicht mit mir sprechen.“

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Hintergrund: Die Anklage gegen Christina Block

Die Hamburger Unternehmerin Christina Block, Tochter des Gründers der Steakhaus-Kette „Block House“, Eugen Block, ist angeklagt, eine israelische Sicherheitsfirma mit der Entführung ihrer beiden Kinder beauftragt zu haben. Laut Anklage sollen Mitarbeiter der Sicherheitsfirma den damals zehnjährigen Sohn und die 13-jährige Tochter in der Silvesternacht 2023/24 vom Wohnort des Ex-Mannes in Dänemark nach Deutschland gebracht haben. Die Kinder seien zunächst zu einem Bauernhof in Baden-Württemberg und von dort nach Hamburg verbracht worden. Christina Block bestreitet die Vorwürfe und beteuert ihre Unschuld.

Diskussion um umstrittenen Satz als Teilgeständnis

Ein besonderer Fokus der Verhandlung lag auf einem Satz, den Christina Block am 3. Januar 2024 nach der Tat geäußert haben soll. Die Ermittlerin berichtete, die Angeklagte habe gesagt: „Ich mache eine Rückführung, er macht eine Entführung.“ Auf Nachfrage des Verteidigers erklärte die Polizeibeamtin, sie habe diese Äußerung als Teilgeständnis gewertet. „Ich habe es so bewertet wie ein Teilgeständnis“, sagte die Zeugin. „Frau Block sei dafür verantwortlich, dass die Kinder wieder in Hamburg waren.“

Oberstaatsanwältin Mona Paul unterstützte diese Einschätzung und betonte, auch sie sehe in dem Satz ein Teilgeständnis. Der Verteidiger widersprach dieser Interpretation und monierte zudem, seine Mandantin sei vor der Vernehmung nicht ordnungsgemäß belehrt worden. Bott fragte, ob nicht auch die Möglichkeit in Betracht gezogen worden sei, dass mit „Rückführung“ lediglich der Transport der Kinder von Süddeutschland nach Hamburg gemeint sein könnte.

Vorgeschichte und Verfahrensverlauf

Die befragte Kriminalbeamtin war auch in frühere Verfahren involviert, die die Vorgeschichte des Falls betreffen. Der Vater hatte die beiden jüngsten Kinder nach einem Wochenendbesuch im August 2021 nicht wie vereinbart zur Mutter zurückgebracht und dabei Gewaltvorwürfe gegen seine Ex-Frau erhoben, die Christina Block bestreitet. Die Polizistin berichtete, Hensel habe ihr danach regelmäßig Unterlagen zum Sorgerechtsstreit zugesandt.

Die Staatsanwaltschaft betonte jedoch, die Ereignisse von August 2021 und der Silvesternacht 2023/24 seien nicht vergleichbar. In einem „derart außergewöhnlichen Fall“, bei dem Kinder gegen ihren Willen mit Gewalt nach Deutschland gebracht worden seien, müsse anders ermittelt werden. Die Polizei habe alles Notwendige getan.

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Verfahrensverzögerungen und richterliche Ermahnungen

Die Befragung der Zeugin gestaltete sich aufgrund zahlreicher Verfahrensfragen zeitweise mühsam. Über die Zulässigkeit vieler Fragen des Verteidigers wurde intensiv gestritten, da die Aussagegenehmigung der Polizeibeamtin sich nur auf den konkreten Entführungsfall bezog. Bott wollte jedoch ausführlich zu den früheren Verfahren befragen.

Die Vorsitzende Richterin Isabel Hildebrandt ermahnte den Verteidiger mehrfach und betonte: „Wir verhandeln hier das Ereignis in der Silvesternacht.“ Der Prozess wird am kommenden Montag fortgesetzt, wobei weitere Zeugen und Beweismittel zur Sprache kommen sollen.