Brandanschlag auf Pro-Palästina-Camp: Prozess überraschend ausgesetzt
Brandanschlag auf Pro-Palästina-Camp: Prozess ausgesetzt

Brandanschlag auf Pro-Palästina-Camp: Prozess überraschend ausgesetzt

In einem überraschenden Schritt wurde der Prozess gegen einen 27-Jährigen, der Banner eines Pro-Palästina-Camps in München in Brand gesetzt hatte, am Donnerstag ausgesetzt. Der Fall, der die bayerische Landeshauptstadt im Sommer 2024 schockierte, nimmt damit eine unerwartete juristische Wende.

Die Tatnacht und ihre Hintergründe

In der Nacht auf den 2. August 2024 hatte der angeklagte Student Paul T. (Name geändert) auf dem Prof.-Huber-Platz vor der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) Plakate, Banner und Flaggen eines Pro-Palästina-Camps mit Benzin übergossen und angezündet. Das Camp, das sich zwischen Mai und November 2024 als Dauerversammlung von Studierenden und Aktivisten etabliert hatte, kritisierte das Vorgehen der israelischen Armee im Gaza-Streifen nach dem Angriff der Hamas am 7. Oktober 2023.

Laut Anklage kaufte Paul T. an einer Tankstelle fünf Liter Benzin, transportierte diesen mit einem E-Scooter zur LMU und setzte auf einer Länge von 23 Metern Protestmaterialien in Brand. Dabei entstand eine zwei Meter hohe Stichflamme, die jedoch niemanden verletzte. Der Sachschaden belief sich auf 760 Euro. Videos zeigen, wie Protestler und Passanten geschockt reagierten, während sich der Täter ruhig vom Tatort entfernte.

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Die Anklage und die Verteidigung

Dem 27-Jährigen werden Sachbeschädigung und Verursachung einer erheblichen Störung vorgeworfen, nicht jedoch Brandstiftung. Die Staatsanwältin argumentiert in der Anklage, dass Paul T. von einer muslimfeindlichen Gesinnung getrieben worden sei und geglaubt habe, das Camp werde von einer terroristischen Vereinigung betrieben. Bereits am Vortag hatte er mit Camp-Teilnehmern diskutiert und sie erfolglos aufgefordert, die Plakate abzubauen.

Über seinen Anwalt räumte der Angeklagte die Tat "im Grunde" ein, bestritt jedoch eine muslimfeindliche Motivation. Stattdessen führte er seine damalige schlechte psychische Verfassung an: Er stand ohne Job da, war frustriert und litt unter depressiven Episoden. Sein Verteidiger betonte, Paul T. habe spontan und im Affekt gehandelt und nehme inzwischen präventiv Tabletten gegen innere Unruhe.

Die überraschende Verfahrensaussetzung

In einer unerwarteten Wendung beantragte der Verteidiger, seinen Mandanten psychiatrisch begutachten zu lassen. Sowohl die Staatsanwältin als auch Richter Thomas Müller zeigten sich von den Argumenten überzeugt. Müller erklärte: "Die Auffälligkeiten sind unbestritten" und setzte das Verfahren nach kurzer Denkpause aus. Ein neuer Termin wird erst nach Vorlage des Gutachtens festgelegt.

Sollte das Gutachten eine Unterbringung in der Psychiatrie nahelegen, wird das Verfahren zum Landgericht München I verwiesen. Zeugen hatten den Angeklagten während der Tat als "wie in Trance" wirkend beschrieben, und ein Polizist gab an, ihm sei der Mann "komisch" vorgekommen. Die juristische Aufarbeitung dieses symbolträchtigen Falls bleibt damit vorerst in der Schwebe.

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