Prozess in Braunschweig: Mordversuch mit Ameisensäure? Opfer erblindet vollständig
Am Landgericht Braunschweig hat ein aufsehenerregender Prozess um einen versuchten Mord mit Ameisensäure begonnen. Eine 27-jährige Frau aus Niedersachsen steht vor Gericht, weil sie angeblich versucht haben soll, ihren Ehemann mit der hochkonzentrierten Säure zu töten. Der Mann überlebte den Angriff zwar, erlitt jedoch schwere Verätzungen und erblindete komplett. Der Prozess soll klären, was im November 2025 im Keller eines Hauses im Landkreis Wolfenbüttel tatsächlich geschah.
Die Anklage: Geplanter Mord aus Habgier?
Die Staatsanwaltschaft Braunschweig wirft der Angeklagten vor, in einer Trennungsphase den Mord an ihrem Mann geplant zu haben. Nachdem der Ehemann die Scheidung verlangt hatte, soll sich die Frau laut Anklage zur Tat entschlossen haben, um an 400.000 Euro aus einer Risikolebensversicherung zu gelangen. Die Ermittler schildern, dass die Angeklagte ihren Mann unter einem Vorwand in den Keller des gemeinsamen Hauses in der Gemeinde Schladen-Werla lockte.
Dort soll sie ihm von hinten die Ameisensäure mit einer Konzentration von 94 Prozent über Kopf und Gesicht geschüttet haben. Anschließend habe sie verhindert, dass sich das Opfer die Säure schnell abwaschen konnte. Der Mann rettete sich schließlich vor das Haus, wo ein Nachbar Erste Hilfe leistete und den Notruf wählte.
Schwere Verletzungen und vollständige Erblindung
Durch den Säureangriff erlitt der Mann schwerste Verätzungen an den Augen, am Hals und an den Armen. Die Hornhäute beider Augen wurden durch die Säureeinwirkung vollständig zerstört, was zur irreversiblen Erblindung führte. Wegen der enormen Schmerzen und der Schwere der Verletzungen musste das Opfer für mehrere Tage in ein künstliches Koma versetzt und in einer Spezialklinik behandelt werden.
Ein Rettungssanitäter, der als Zeuge aussagte, beschrieb die dramatische Situation mit den Worten: „Man konnte der Netzhaut bei der Auflösung zusehen.“ Das Opfer habe trotz großer Schmerzen und nachlassender Sehkraft erstaunlich gefasst gewirkt.
Die Verteidigung: Unfall statt Mordversuch
Die Angeklagte, die seit dem Vorfall in Untersuchungshaft in der JVA Hildesheim sitzt, wies alle Vorwürfe entschieden zurück. Vor Gericht schilderte sie eine völlig andere Version der Ereignisse. Es habe einen Kampf um die Flasche mit der Ameisensäure gegeben, bei dem es nach einer Abwehrbewegung zu dem tragischen Unfall gekommen sei.
„Ich bin immer gut hingekommen mit dem Geld“, betonte die Frau und bestritt damit das von der Staatsanwaltschaft unterstellte Motiv der Habgier. Sie verwies darauf, dass auch ihr Mann von der Risikolebensversicherung gewusst habe. Vielmehr habe sie sich in der Trennungsphase unter Druck gesetzt gefühlt, da ihr Mann zwar eine neue Freundin hatte, aber nicht auf Sex mit ihr verzichten wollte.
Am Tattag habe es keinen Vorwand gegeben – ihr Mann habe im Keller lediglich einen Kindersitz reparieren wollen. Plötzlich habe er die Flasche mit der Säure in der Hand gehabt, und nach einer Gegenbewegung seien beide mit der ätzenden Flüssigkeit bespritzt worden.
Was ist Ameisensäure?
Ameisensäure wird als stark riechend und stechend beschrieben und findet Verwendung als Desinfektionsmittel oder in Reinigungsmitteln. In privaten Haushalten wird sie häufig zum Entkalken von Waschmaschinen eingesetzt. Der Kontakt mit der Säure oder ihren konzentrierten Dämpfen reizt die Atemwege und Augen.
Auf der Haut führt Ameisensäure ab einer Konzentration von über zehn Prozent zu teils schweren Verätzungen und Blasenbildung. Im vorliegenden Fall hatte die verwendete Säure laut Anklage eine extrem hohe Konzentration von 94 Prozent, was ihre zerstörerische Wirkung erklärt.
Zeugenaussagen und Prozessverlauf
Zum Prozessauftakt sagten neben der Angeklagten auch ein Polizist und ein Rettungssanitäter als Zeugen aus. Der Polizist schilderte, dass die Angeklagte bei der ersten Befragung zwar innerlich aufgewühnt gewirkt habe, nach außen aber sehr ruhig erschien. Ihre Angaben seien zunächst schwankend gewesen.
Interessanterweise wurde berichtet, dass die Beschuldigte zunächst keine Verletzungen aufwies. Erst nachdem sie zurück ins Haus gegangen war, sei sie mit Verletzungen wieder herausgekommen. Für den Prozess sind sechs weitere Verhandlungstage angesetzt, und nach derzeitiger Planung könnte das Urteil am 8. Mai verkündet werden. Es gilt die Unschuldsvermutung.



