Bundesanwaltschaft geht erneut gegen junge Rechtsterroristen vor
Die Bundesanwaltschaft hat am Dienstagmorgen erneut bundesweite Durchsuchungen gegen mutmaßliche Mitglieder der rechtsextremistischen Terrorgruppe "Letzte Verteidigungswelle" durchgeführt. In fünf Bundesländern rückten Beamte des Bundeskriminalamts und örtlicher Polizeien zu insgesamt 16 Orten aus, um gegen zehn Beschuldigte im Alter von 15 bis 22 Jahren vorzugehen.
Junge Beschuldigte im Fokus der Ermittlungen
Die Karlsruher Behörde wirft den Beschuldigten die Mitgliedschaft in einer inländischen terroristischen Vereinigung vor. Besonders erschreckend ist das junge Alter der Verdächtigen, die zum Zeitpunkt der mutmaßlichen Taten als Jugendliche oder Heranwachsende gehandelt haben sollen. Gegen eine 21-jährige Frau wird zusätzlich Rädelsführerschaft ermittelt, während zwei weitere Beschuldigte wegen gefährlicher Körperverletzung im Zusammenhang mit Angriffen auf vermeintlich pädophile Personen im Visier der Ermittler stehen.
Die Durchsuchungen fanden in Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein statt. Konkret wurden Maßnahmen in Dresden, Lübeck, Rostock, Wismar, Zweedorf und der nordrhein-westfälischen Stadt Bünde durchgeführt. Laut Bundesanwaltschaft dienten die Aktionen dazu, "die bestehenden Verdachtsmomente zu objektivieren" und mögliche weitere Gewalttaten sowie die Vernichtung von Beweismitteln zu verhindern.
Wiederholte Aktionen gegen die "Letzte Verteidigungswelle"
Es handelt sich nicht um die erste bundesweite Razzia gegen die rechtsextreme Gruppierung. Bereits im Mai 2025 war die Bundesanwaltschaft gegen die "Letzte Verteidigungswelle" vorgegangen und hatte in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Hessen fünf Verdächtige festgenommen, die damals zwischen 14 und 21 Jahre alt waren. Drei weitere Verdächtige befanden sich zu diesem Zeitpunkt bereits in Untersuchungshaft.
Im Dezember erhob die Bundesanwaltschaft gegen diese Beschuldigten am Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg Anklage. Sie wirft sieben von ihnen die Mitgliedschaft und einem die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung vor. Zusätzlich stehen versuchter Mord, Verabredung zum Mord und gefährliche Körperverletzung in der Anklageschrift. Der entsprechende Prozess hat am 5. März begonnen und wird aufgrund des jungen Alters der Angeklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt.
Gewalttätige Ziele der rechtsextremen Gruppe
Die "Letzte Verteidigungswelle" versteht sich laut früheren Angaben der Bundesanwaltschaft als letzte Instanz zur Verteidigung der "Deutschen Nation". Ihr erklärtes Ziel ist es, durch Gewalttaten vor allem gegen Migranten und politische Gegner einen Zusammenbruch des demokratischen Systems der Bundesrepublik herbeizuführen. Zu den geplanten Aktionen zählten insbesondere Brand- und Sprengstoffanschläge auf Asylbewerberheime und linke Einrichtungen.
In einem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom vergangenen Juli heißt es, die Mitglieder hätten geplant, "einen Rassenkrieg auszulösen, bei dem zum Erhalt der 'weißen Rasse' eine Gewaltspirale von Reaktion und Gegenreaktion in Gang gesetzt werden sollte, um im Ergebnis die liberale Demokratie zu beseitigen". In sozialen Medien sollen sie rassistische und antisemitische Nachrichten gepostet und das "Dritte Reich" sowie den Nationalsozialismus glorifiziert haben.
Konkrete Anschläge und Anschlagspläne
Die Bundesanwaltschaft rechnet der Gruppe drei brutale Anschläge und Anschlagspläne zu:
- Ein Brandanschlag auf ein Kulturhaus im brandenburgischen Altdöbern
- Ein versuchter, aber erfolgloser Anschlag auf ein Asylbewerberheim im thüringischen Schmölln
- Anschlagspläne für eine Asylunterkunft im brandenburgischen Senftenberg
Zudem sollen Anhänger der Gruppe Menschen angegriffen haben, die sie für pädophil hielten. Nach Informationen des NDR richteten sich die jüngsten Durchsuchungen unter anderem gegen eine junge Frau aus Sachsen-Anhalt und einen 21-Jährigen aus Bad Kleinen in Mecklenburg-Vorpommern. Letzterer soll nach den ersten Festnahmen im vergangenen Frühjahr in den Führungskreis der "Letzten Verteidigungswelle" aufgerückt sein.
Besondere Herausforderungen bei jugendlichen Straftätern
Die gesetzliche Strafmündigkeit liegt in Deutschland bei 14 Jahren. Allerdings sind Jugendliche danach nicht automatisch strafbar. Das Jugendgerichtsgesetz verlangt eine "Verantwortungsreife", was bedeutet, dass die Täter reif genug sein müssen, um das Unrecht ihrer Taten zu erkennen und danach handeln zu können. Die Bundesanwaltschaft geht bei den minderjährigen Beschuldigten von dieser Verantwortungsreife aus.
Der laufende Prozess vor dem Staatsschutzsenat in Hamburg wird aufgrund des jungen Alters der dort Angeklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt. Die Verteidiger hatten argumentiert, dass laut Jugendgerichtsgesetz der Erziehungsgedanke im Vordergrund stehen müsse. Erst zum Urteil darf die Öffentlichkeit wegen des großen öffentlichen Interesses wieder anwesend sein.



