Bundesrat beschließt schärfere Regeln gegen kriminelle Autovermieter in Berlin
Bundesrat: Schärfere Regeln gegen kriminelle Autovermieter

Bundesrat beschließt schärfere Regeln gegen kriminelle Autovermieter

Im Kampf gegen illegale Autorennen und organisierte Kriminalität hat der Bundesrat einen wichtigen Schritt unternommen. Ein Gesetzesvorschlag von Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) wurde von der Länderkammer angenommen, um härter gegen Autovermieter vorgehen zu können, die Fahrzeuge für Straftaten zur Verfügung stellen.

Praxistaugliche Regelung ohne pauschale Haftung

Justizsenatorin Badenberg betonte, dass das Ziel eine praxistaugliche Regelung sei, die die Einziehung solcher Tatfahrzeuge erleichtert, ohne eine pauschale Halterhaftung einzuführen. „Unsere Bundesratsinitiative sieht daher eine gezielte Verschärfung der gesetzlichen Regelungen für Mietwagenfirmen vor, insbesondere dort, wo Fahrzeuge bewusst oder fahrlässig für Straftaten genutzt werden“, erklärte Badenberg.

Besonders betroffen: Metropolräume wie Berlin

Insbesondere in Metropolräumen wie Berlin ist ein besorgniserregender Trend zu beobachten. Kriminelle Banden nutzen oft gemietete Autos für schwere Straftaten, was die Verfolgung durch die Justiz erheblich erschwert. Extra gegründete Firmen stellen Mitgliedern der organisierten Kriminalität Fahrzeuge zur Verfügung, die dann für illegale Aktivitäten eingesetzt werden.

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Zahl der verdächtigen Firmen steigt deutlich

Nach Angaben von Berlins Justizsenatorin ging das Berliner Landeskriminalamt (LKA) im Jahr 2025 von etwa 60 einschlägigen Unternehmen mit rund 2.200 Fahrzeugen aus. Zwei Jahre zuvor, im Jahr 2023, waren es noch etwa 40 Firmen gewesen. Dieser deutliche Anstieg unterstreicht die Dringlichkeit der gesetzlichen Maßnahmen.

Weiteres Verfahren des Gesetzentwurfs

Die Justizministerinnen und Justizminister der Länder hatten bereits im Herbst auf ihren Vorschlag ein entsprechendes Vorgehen beschlossen. Nachdem die Länderkammer den Gesetzentwurf auf den Weg gebracht hat, hat nun die Bundesregierung Gelegenheit, sich dazu zu äußern. Anschließend wird der Entwurf dem Deutschen Bundestag zur weiteren Beratung und Entscheidung vorgelegt.

Diese Initiative zielt darauf ab, die rechtlichen Hürden bei der Verfolgung von Straftaten, die mit gemieteten Fahrzeugen begangen werden, zu senken und so einen effektiveren Schutz der öffentlichen Sicherheit zu gewährleisten.

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