Bundesrechnungshof rügt Bundespolizei: 18 Jahre Stillstand bei Werkstattreform
Bundesrechnungshof rügt Bundespolizei: 18 Jahre Stillstand

Der Bundesrechnungshof hat in seinem aktuellen Ergänzungsband zu den „Bemerkungen 2025 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes“ schwere Vorwürfe gegen das Bundesinnenministerium und die Bundespolizei erhoben. Im Kern geht es um eine seit 18 Jahren nicht umgesetzte Reform der Werkstattstruktur der Bundespolizei.

Reformauftrag aus dem Jahr 2008

Bereits im Jahr 2008 hatte das Bundesinnenministerium (BMI) der Bundespolizei das strategische Ziel vorgegeben, schlanker, effizienter und flexibler zu werden. Dafür sollte die Zahl der Werkstätten von damals 38 auf acht regionale Bereichswerkstätten reduziert werden. Diese sollten die Ausstattung der Bundespolizei in einem Radius von 100 Kilometern instand halten. Die restlichen 30 Standorte sollten „zeitnah“ aufgelöst und das Personal von 635 auf 570 Stellen reduziert werden.

Doch bis heute, so der Bundesrechnungshof, hat die Bundespolizei dieses Konzept nicht umgesetzt. Stattdessen betrieb sie im Jahr 2025 immer noch 26 Werkstätten mit mehr als 730 Beschäftigten. Viele dieser Standorte befänden sich nicht dort, wo die Ausstattung konzentriert sei. So lägen 16 Werkstätten nicht an Standorten der Bereitschaftspolizei des Bundes. Die Wirkungsradien der Werkstätten überlagerten sich stark, insbesondere entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze, während im Süd- und Nordwesten Deutschlands gar keine polizeieigenen Werkstätten existierten.

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram

Konkrete Beispiele für Ineffizienz

Der Bericht nennt konkrete Fälle: Eine Dienststelle musste ihre größeren Kraftfahrzeuge in einer 60 Kilometer entfernten Werkstatt instand setzen, weil die eigene Werkstatt baulich ungeeignet war. An einem anderen Standort gab es eine Werkstatt, obwohl die Bundespolizei bereits vor 15 Jahren den Großteil ihrer Ausstattung an einen über 150 Kilometer entfernten Standort verlegt hatte – und dort ebenfalls eine Werkstatt betrieb.

Innenministerium verweist auf Sicherheitslage

Das Bundesinnenministerium verteidigte sich in seiner Stellungnahme mit dem Hinweis auf die „veränderte Sicherheitslage“. Die Zeitenwende erfordere eine resiliente und krisenfeste Bundespolizei. Die bestehenden Werkstätten seien wichtig, um die Mobilität und Einsatzfähigkeit auch im Krisenfall sicherzustellen. Die Werkstätten befänden sich in der Regel an Standorten mit viel Ausstattung und Spezialtechnik. Als Grundsatz gelte „Technik folgt der Taktik“.

Bundesrechnungshof kontert

Der Bundesrechnungshof ließ diese Argumentation nicht gelten. Der Verweis auf eine „dynamische Lageentwicklung“ befreie das Ministerium nicht von der seit langem ausstehenden Grundsatzarbeit zur Struktur der Werkstätten und zum Personalbedarf. Die Finanzkontrolleure fordern nun endlich eine Umsetzung der Reform, um Steuergelder zu sparen und die Effizienz zu steigern.

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration