Digitale Gewalt: Bundesregierung plant Gesetz gegen Cybermobbing und Deepfakes
Bundesregierung plant Gesetz gegen digitale Gewalt

Digitale Gewalt: Bundesregierung plant umfassendes Gesetz gegen Cyberangriffe

Die Bundesregierung arbeitet an einem neuen Gesetz gegen digitale Gewalt, um herabwürdigende Inhalte schneller aus dem Internet zu entfernen und Täter wirksamer zu bestrafen. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will noch in diesem Frühjahr einen konkreten Entwurf vorlegen. Dieses Vorhaben zielt darauf ab, die wachsende Bedrohung durch Cybermobbing, Deepfakes und digitale Überwachung zu bekämpfen, von der besonders Frauen und junge Menschen betroffen sind.

Was versteht man unter digitaler Gewalt?

Digitale Gewalt umfasst alle Formen von Belästigung, Bedrohung oder Missbrauch, die mithilfe digitaler Technologien ausgeübt werden. Dies geschieht im Internet, in sozialen Netzwerken, über Messenger-Dienste, per E-Mail oder auf anderen digitalen Plattformen. Das Phänomen zielt häufig darauf ab, Betroffene bloßzustellen, einzuschüchtern oder aus dem öffentlichen Diskurs auszuschließen.

Zu den typischen Erscheinungsformen gehören:

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  • Doxing: Die unerlaubte Veröffentlichung privater Daten wie Wohnadressen oder Telefonnummern
  • Deepfakes: Manipulierte oder KI-generierte Bilder, Audios oder Videos, die täuschend echt wirken
  • Cyberstalking: Digitale Überwachung durch heimlich installierte Apps oder Ortungsgeräte
  • Cybermobbing: Systematische Belästigung und Demütigung im digitalen Raum
  • Sextortion: Erpressung mit intimen Fotos oder Aufnahmen

Besonders betroffen: Frauen und junge Menschen

Müserref Tanriverdi vom Deutschen Institut für Menschenrechte (Dimr) berichtet, dass Betroffene oft überwältigt sind. Einerseits durch die rasante Verbreitung privater oder gefälschter Bilder im Internet, die innerhalb weniger Stunden enorme Dimensionen annehmen kann. Andererseits nutzen Täter häufig Werkzeuge, die sie schwer identifizierbar machen.

„Die psychischen Auswirkungen solcher Taten können gravierend sein“, erklärt Tanriverdi. Besonders sexualisierte Deepfakes, bei denen Menschen ohne ihre Einwilligung in pornografischen Szenen dargestellt werden, treffen überwiegend Frauen, darunter häufig Prominente.

Rechtliche Lücken und geplante Reformen

Bundesjustizministerin Hubig will bestehende Schutzlücken im Strafrecht schließen. „Betroffene müssen ihre Rechte einfach einklagen können - und schnell erreichen können, dass die Verbreitung entsprechender Inhalte gestoppt wird“, betont die Ministerin gegenüber der Deutschen Presse-Agentur.

Konkret sieht Hubig Handlungsbedarf bei:

  1. Pornografischen Deepfakes ohne Einwilligung der Betroffenen
  2. Voyeuristischen Aufnahmen im öffentlichen Raum
  3. Digitaler Überwachung durch Ex-Partner
  4. Unzureichenden Meldewegen bei Plattformbetreibern

Praktische Herausforderungen und Unterstützungsbedarf

Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert neben rechtlichen Reformen auch praktische Maßnahmen. Dazu gehören:

  • Ausreichende finanzielle Unterstützung für Beratungsstellen wie Hate Aid
  • Fortbildungsmaßnahmen für Polizei und Staatsanwaltschaften im Umgang mit digitaler Gewalt
  • Verbesserte technologische Kenntnisse bei Ermittlungsbehörden

Marcel Emmerich, innenpolitischer Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, warnt: „Digitale Gewalt wird zunehmend als Werkzeug genutzt, um Menschen einzuschüchtern und aus dem öffentlichen Diskurs auszuschließen.“ Er betont, dass demokratische Meinungsbildung nur möglich sei, wenn sich Bürgerinnen und Bürger gegen Angriffe im digitalen Raum wehren könnten.

Was Betroffene tun können

Für Opfer digitaler Gewalt gibt es mehrere Möglichkeiten, sich zu wehren:

  • Anzeige bei Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten
  • Beweise systematisch sichern (Screenshots, Chatverläufe)
  • Beratungsstellen wie Hate Aid kontaktieren
  • Meldewege der Plattformbetreiber nutzen
  • Recht am eigenen Bild geltend machen

Die geplanten gesetzlichen Änderungen sollen diesen Prozess vereinfachen und beschleunigen. Besonders bei nicht offensichtlich rechtswidrigen Inhalten, die dennoch massive Belästigungen darstellen, soll die Löschung künftig schneller erfolgen können.

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