Bundesweite Razzien gegen Hass im Netz: 140 Ermittlungsverfahren in allen Bundesländern
Bundesweite Razzien gegen Hass im Netz: 140 Ermittlungen

Bundesweite Polizeiaktion gegen Hass und Hetze im Internet

In einer groß angelegten Operation sind Polizeibeamte in allen 16 Bundesländern gegen Hasskriminalität im Internet vorgegangen. Das Bundeskriminalamt (BKA) in Wiesbaden koordinierte die bundesweiten Razzien, die auf rund 140 Ermittlungsverfahren basierten. Die Aktionen umfassten zahlreiche Hausdurchsuchungen, Vorladungen auf Polizeidienststellen sowie Besuche von Beamten zur Sicherung von Beweismaterial auf Handys und anderen digitalen Geräten.

Breites Spektrum politisch motivierter Straftaten

Die Ermittlungen richteten sich gegen alle Bereiche der politisch motivierten Kriminalität. In etwa der Hälfte der Fälle bezogen sie sich auf das rechte Spektrum, aber es ging auch um linke sowie vereinzelt um religiöse und ausländische Ideologien. Die meisten Verdächtigen sind Männer, die dem politisch rechten Spektrum zugerechnet werden.

Als mutmaßliche Straftaten nannte das BKA unter anderem:

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  • Volksverhetzung
  • Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen
  • Belohnung und Billigung von Straftaten
  • Beleidigungen und üble Nachrede

Konkrete Beispiele aus den Bundesländern

Die Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt am Main und weitere hessische Strafverfolgungsbehörden berichteten von insgesamt zehn Beschuldigten in ihrem Bundesland. Bei den Beschuldigten handelt es sich um Männer im Alter von 18 bis 69 Jahren aus Frankfurt am Main, Offenbach, Hanau, Wiesbaden und fünf Landkreisen.

In Thüringen führte die Polizei 18 Durchsuchungen und Befragungen durch, in Brandenburg waren 15 Beschuldigte im Fokus der Ermittlungen. Festnahmen gab es bei den Aktionen jedoch nicht.

Die Inhalte, gegen die vorgegangen wurde, sind besonders gravierend: Es geht um Fotos mit Hitlergruß und Hakenkreuzen, um Aufrufe zur Gewalt gegen Geflüchtete sowie um Äußerungen, die Gewalt gegen andere Menschen befürworten oder verherrlichen.

Extremistische Inhalte auf sozialen Plattformen

In einem konkreten Fall veröffentlichte ein Beschuldigter auf der Plattform X den verbotenen Spruch "Deutschland erwache!" aus der NS-Zeit. Ein anderer postete die NS-Parole "Heil Hitler" auf Facebook.

Besonders erschreckend ist ein Fall aus Mecklenburg-Vorpommern: Die Polizei ging gegen einen 34-Jährigen vor, der ein Video gepostet haben soll, "in dem Friedrich Merz mit Gewehren erschossen wird", wie ein Sprecher des Landeskriminalamts mitteilte.

Appell an die Bevölkerung

Das BKA betonte die Bedeutung von Meldungen durch Bürgerinnen und Bürger. Strafbare Inhalte im Netz sollten unbedingt angezeigt werden, da ihre Verbreitung "Nährboden für eine Radikalisierung und Impulsgeber für Gewalttaten sein kann". Das BKA betreibt auch die Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI), an die sich Bürger wenden können.

Die bundesweiten Aktionen zeigen die Entschlossenheit der Strafverfolgungsbehörden, gegen Hass und Hetze im Internet vorzugehen. Die Ermittlungen konzentrieren sich vor allem auf Postings in sozialen Medien, die in den letzten Jahren zunehmend zur Verbreitung extremistischer Inhalte genutzt werden.

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