Datenschutzpanne in Berlin: Schöffen-Listen jahrelang öffentlich im Netz
In Berlin ist es zu einer erheblichen Datenschutzpanne gekommen, die fast 900 Bürger betrifft. Listen mit den Namen von Personen, die als Schöffen vorgeschlagen waren, sind versehentlich jahrelang im Internet für jedermann abrufbar gewesen. Diese sensiblen Informationen waren damit öffentlich zugänglich, obwohl sie streng vertraulich hätten behandelt werden müssen.
Formaler Fehler führte zur Veröffentlichung
Das Bezirksamt Mitte bestätigte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur, dass ein formaler Fehler bei der internen Freigabe für die Panne verantwortlich war. Die Listen wurden im März 2023 zusammen mit den Beschlüssen des Bezirks veröffentlicht und blieben bis mindestens Mai 2023 online. Ein Sprecher des Bezirksamts erklärte: „Das Bezirksamt nimmt den Vorfall sehr ernst und überprüft fortlaufend die internen Kontroll- und Prüfmechanismen, um vergleichbare Fehler künftig zu vermeiden.“ Alle betroffenen Personen wurden über den Vorfall informiert.
Datenschutzbeauftragter kritisiert erheblichen Eingriff
Der Berliner Datenschutzbeauftragte wurde am 13. Januar 2026 über die Datenpanne informiert. Ein Sprecher wies darauf hin, dass die Veröffentlichung von Namenslisten mit Angaben zu Beruf und Wohnort im Internet einen erheblichen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung darstellt. „Angemessene Datenschutzvorkehrungen sind bei ehrenamtlichem Engagement in öffentlich exponierten Ämtern wie dem Schöffenamt essenziell“, betonte der Sprecher. Dies diene insbesondere dem Schutz der betroffenen Personen vor Belästigung, Bedrohung oder unzulässiger Einflussnahme.
Besonderer Schutz für Ehrenamtliche gefordert
Der Datenschutzbeauftragte hob hervor, dass Ehrenamtliche, die sich ohne gesonderte Vergütung oder neben ihrem Hauptberuf für das Gemeinwohl einsetzen, besonderen Schutz ihrer Privatsphäre verdienen. „Ihr Engagement darf nicht zu persönlichen Nachteilen oder Gefährdungen führen“, so der Sprecher weiter. Die Panne unterstreicht die Notwendigkeit strengerer Kontrollmechanismen bei der Verarbeitung sensibler personenbezogener Daten, insbesondere im Justizbereich.
Der Vorfall wurde zunächst vom „Tagesspiegel“ aufgedeckt und hat zu kritischen Nachfragen bei den zuständigen Behörden geführt. Die Berliner Justizverwaltung muss nun nicht nur die betroffenen Bürger informieren, sondern auch konkrete Maßnahmen zur Verbesserung des Datenschutzes umsetzen, um das Vertrauen in ehrenamtliche Tätigkeiten im Rechtswesen zu erhalten.



