Dritte Behörde ermittelt: Journalist wegen möglicher Beleidigung von SPD-Landrat im Visier
Dritte Behörde ermittelt gegen Journalist wegen Landrat-Beleidigung

Dritte Ermittlungsbehörde übernimmt Fall um mögliche Politikerbeleidigung

Die Ermittlungen gegen einen Journalisten im Zusammenhang mit einem Facebook-Beitrag über den Landrat von Ludwigslust-Parchim, Stefan Sternberg von der SPD, nehmen weiter an Fahrt auf. Nachdem zunächst die Staatsanwaltschaft Schwerin und anschließend das Polizeipräsidium Rostock mit dem Fall befasst waren, hat nun bereits eine dritte Behörde die Untersuchungen übernommen. Das gesamte Ermittlungsverfahren gegen den Journalisten und Verleger Lucas Bothmer wurde von den mecklenburg-vorpommerschen Behörden an die Staatsanwaltschaft im niedersächsischen Verden abgegeben.

Verfahrensübergabe an Wohnsitz-Staatsanwaltschaft

Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Schwerin bestätigte, dass die vollständigen Ermittlungsakten Ende März an die zuständige Behörde in Verden übermittelt wurden. Es handle sich dabei um einen üblichen Vorgang, da Ermittlungsverfahren generell in die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft am Wohnsitz des Beschuldigten fallen. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft in Verden erklärte: „Der Vorgang ist bei uns eingegangen.“ Die Prüfung dauere jedoch noch an, weshalb gegenwärtig keine inhaltlichen Angaben zum Verfahren gemacht werden könnten.

Geprüft wird konkret, ob Bothmer in seinem Facebook-Post mit Äußerungen über Landrat Stefan Sternberg eine „gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung“ im Sinne von Paragraf 188 des Strafgesetzbuches begangen hat. Der Chefredakteur des Jagdmagazins „Der Überläufer“ und Geschäftsführer der in Schwäbisch Hall ansässigen Waidsicht Media GmbH hatte im Dezember in einem Facebook-Beitrag den SPD-Verwaltungschef aus Ludwigslust-Parchim scharf kritisiert und vom „prunksüchtigen Landrat“ geschrieben.

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Dienstwagen-Debatte als Auslöser

Der Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim hatte zuvor bundesweit Kritik geerntet, als er die Nutzung einer 489-PS-starken und rund zwei Tonnen schweren BMW-Limousine als Dienstfahrzeug verteidigte. Sternberg argumentierte, ein Elektroauto sei als Dienstwagen nicht krisentauglich. Das Festhalten an der Limousine mit Hybridantrieb begründete er mit Verweis auf mögliche Szenarien eines Spannungs- oder Verteidigungsfalls in Deutschland sowie lang anhaltende Stromausfälle.

Bothmer griff diese Debatte in seinem Post auf und erklärte dazu: „Die Formulierung fasst zusammen und interpretiert leicht zugespitzt, worum es bei Sternbergs Ausrede für seinen aberwitzig teuren Dienstwagen ging.“ Der Journalist verteidigt seinen Beitrag als legitime Machtkritik, die er als eines der Wesensmerkmale von offenen Gesellschaften und freier Presse bezeichnet.

Kreisverwaltung zeigte Sachverhalt an

In der Kreisverwaltung kam der Facebook-Post hingegen offenbar nicht gut an. Nach Angaben des Kreises wurde die zuständige Staatsanwaltschaft „um Prüfung eines Sachverhalts gebeten“. Die Ermittler sollen prüfen, ob in dem fraglichen Beitrag „ehrverletzende und das Amt beschädigende Äußerungen von strafrechtlicher Relevanz“ getätigt wurden. Der Landrat selbst soll nach Angaben eines Sprechers mit der Angelegenheit nichts zu tun haben: „Weder hatte Herr Sternberg Kenntnis über die Kommunikation zwischen Ermittlungsbehörden und Kreisverwaltung, noch hat er Zustimmung erteilt.“

Der beschuldigte Journalist Bothmer bezeichnete das Verfahren seinerseits als „hochproblematisch“ und als Eingriff in die Meinungs- und Pressefreiheit.

Kontroverse um Paragraf 188

Paragraf 188 des Strafgesetzbuches soll Politiker besser vor öffentlichen Beleidigungen, Verleumdung und übler Nachrede schützen. Wer eine solche Beleidigung begeht, kann eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe erhalten. Die aktuelle Fassung der Norm gilt seit April 2021 und wurde im Zuge der Verschärfung gesetzlicher Regeln zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität eingeführt.

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An der Gesetzesnorm wird jedoch immer wieder Kritik geübt. Prominente Politiker wie Jens Spahn von der CDU oder Wolfgang Kubicki von der FDP fordern die Abschaffung von Paragraf 188. Der CDU-Politiker Spahn argumentiert, es sei der Eindruck entstanden, die „Mächtigen“ hätten sich damit ein „Sonderrecht“ geschaffen – was nie das Ziel gewesen sei. Stattdessen habe es bei der Formulierung der Norm ursprünglich um den Schutz von Kommunalpolitikern und Institutionen gehen sollen.

Der Fall zeigt erneut die Spannungsfelder zwischen dem Schutz der persönlichen Ehre von Amtsträgern und den Grundrechten auf Meinungs- und Pressefreiheit auf. Während die einen in Paragraf 188 ein notwendiges Instrument zum Schutz vor gezielten Diffamierungskampagnen sehen, betrachten andere die Norm als potenzielles Mittel zur Einschränkung legitimer Kritik an politischen Entscheidungsträgern.