Drogenexzess im Gefängnis: Totschlag-Prozess in Mecklenburg-Vorpommern droht zu scheitern
Ein außergewöhnlicher Drogenvorfall hat die massiven Rauschgiftprobleme im Justizvollzug von Mecklenburg-Vorpommern auf dramatische Weise offengelegt. Gleichzeitig führte dieser Vorfall zu erheblichen Verzögerungen in einem Totschlag-Prozess am Landgericht Neubrandenburg. Der Fall betrifft einen mutmaßlichen Totschlag in Ueckermünde im Landkreis Vorpommern-Greifswald.
Prozessunterbrechung wegen Drogenkonsums in Haft
Nach Angaben des Landgerichtes musste die Verhandlung am Mittwoch für mehrere Stunden ausgesetzt werden. Der Grund: Der 35-jährige Angeklagte war zunächst nicht transportfähig. Die Gefängnisleitung der Justizvollzugsanstalt Neustrelitz gab an, dass der Mann während seiner Haftzeit derart viele Drogen konsumiert haben soll, dass er anfangs nicht einmal in ein Fahrzeug verbracht werden konnte.
Diese ungewöhnliche Situation führte zu einer mehr als dreistündigen Unterbrechung des Prozesses. An der Verhandlung waren zwei Gutachter, mehrere Nebenkläger und verschiedene Rechtsanwälte beteiligt. Erst am Nachmittag konnte der Prozess fortgesetzt werden, nachdem ein Anstaltsarzt den Angeklagten in der JVA Neustrelitz untersucht hatte.
Der Arzt kam zu dem Fazit, dass der 35-Jährige an regelmäßigen Drogenkonsum gewöhnt sei, wodurch sich Wirkstoffe in seinem Körper schneller abbauten. Aufgrund dieser Entwicklung musste die Verhandlung mit nur drei statt der ursprünglich geplanten neun Zeugen fortgesetzt werden. Mehrere Häftlinge aus Neustrelitz hatten zuvor berichtet, dass man in dieser Justizvollzugsanstalt stets Zugang zu Drogen erhalten könne.
Brutaler Totschlag nach Trinkgelage in Ueckermünde
Dem 35-jährigen Obdachlosen wird vorgeworfen, im August 2025 in einem Einfamilienhaus im Norden von Ueckermünde einen Trinkkumpanen tödlich verletzt zu haben. Laut Anklage soll der Angeklagte sein Opfer unerwartet zu Boden geschlagen und dann mit Fußtritten so schwer misshandelt haben, dass der Mann an den Folgen eines Hirnblutens starb.
Eine Pflegerin hatte das Opfer am Morgen des 16. August 2025 mit nacktem Oberkörper auf einer Couch im Wohnzimmer des Hauses liegend gefunden. Neben dem Toten befand sich der etwas verwirrte Hausbesitzer, der dem späteren Opfer und dem Angeklagten gestattet haben soll, länger bei ihm zu wohnen.
Alle drei Männer sollen über Stunden gemeinsam Alkohol getrunken haben, wobei der Angeklagte zusätzlich Drogen – vermutlich Kokain – konsumiert haben soll. Laut Anklage soll der Täter dann plötzlich ausgerastet sein und nach der Gewaltattacke aus dem Haus geflohen sein.
Komplizierte Fahndung und weitere Gewalttat
Die Polizei spürte den Tatverdächtigen erst nach drei Wochen in Berlin auf, wo er zuvor zeitweise auf der Straße gelebt hatte. Der Hausbesitzer konnte sich nicht an den Namen des Mannes erinnern, sodass die Ermittler über Handydaten zunächst einen anderen Bekannten ausfindig machen mussten. Über einen Spitznamen gelangten sie schließlich auf die Spur des Angeklagten.
Während der Ermittlungen wurde die Kriminalpolizei auf einen ähnlichen Gewaltakt in Anklam aufmerksam. Dort war eine Woche vor dem Todesfall in Ueckermünde im August 2025 ein Gartenbesitzer auf vergleichbare Weise brutal attackiert und beraubt worden. Diese Tat wird ebenfalls dem 35-Jährigen angelastet, wie eine Ermittlerin vor Gericht berichtete.
Grausame Details und psychiatrische Begutachtung
Der Angeklagte soll einer Frau in Berlin – die sich als seine damalige Verlobte bezeichnet – nach der Flucht ein Bild des Toten aus Ueckermünde auf seinem Handy gezeigt haben. „Er wollte wohl darüber reden“, sagte diese Frau als Zeugin vor Gericht. Dabei soll der Angeklagte davon gesprochen haben, dass er immer wieder auf das Opfer eingetreten habe, da „das Schwein wohl nicht sterben wollte“.
Mit Hilfe der Bundespolizei wurde der 35-Jährige schließlich in Berlin aufgespürt und verhaftet. Im Prozess schweigt der Mann bisher zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen.
Nach einem ersten Vorgutachten eines Psychiaters wird im Prozess außerdem geprüft, ob der Angeklagte dauerhaft in eine Psychiatrie eingewiesen werden muss. Richter Norman Golinski erläuterte, der 35-Jährige habe „eine stabile persönlichkeitsgebundene Bereitschaft zu schweren Delikten“.
Erhebliche Prozessverzögerungen erwartet
Insgesamt wird sich der Totschlag-Prozess gegen den 35-Jährigen deutlich verzögern. Nach Angaben des Landgerichtes müssen noch viele Zeugen vernommen und mehrere Sachverständige gehört werden. Statt noch im April zu einem Urteil zu kommen, sind nun bereits Verhandlungstermine bis Juli geplant.
Der Angeklagte stammt ursprünglich aus Anklam in Vorpommern, lebte lange Zeit in Berlin und hielt sich zur Tatzeit auch in Ueckermünde auf. Der Prozess, den mehrere Angehörige des Opfers als Nebenkläger verfolgen, wird am 21. April fortgesetzt.



