Drogenhändler aus Penzlin muss vorerst nicht ins Gefängnis - BGH prüft Urteil
Drogenhändler muss vorerst nicht ins Gefängnis - BGH prüft

Drogenhändler aus Penzlin entgeht vorerst der Haft - Bundesgerichtshof prüft Urteil

Ein Drogenhändler aus Penzlin in der Mecklenburgischen Seenplatte muss seine mehrjährige Freiheitsstrafe vorerst nicht antreten. Der 41-jährige Mann, der vom Landgericht Neubrandenburg verurteilt wurde, hat durch seinen Anwalt Revision gegen das Urteil eingelegt. Dies bestätigte eine Sprecherin des Landgerichts gegenüber dem Nordkurier. Nun liegt der Fall beim Bundesgerichtshof (BGH), der die Urteilsbegründung überprüfen muss. Dieser Prozess dauert derzeit in der Regel etwa ein Jahr, sodass der Verurteilte zunächst auf freiem Fuß bleibt.

Umfangreiche Beweise führten zur Verurteilung

Die Strafkammer unter Richter Norman Golinski verurteilte den Penzliner wegen illegalen Drogenhandels in einem als minderschwer eingestuften Fall zu drei Jahren und einem Monat Haft. Zudem sprach sie ihn wegen Handeltreibens mit Waffen schuldig. Grundlage des Urteils waren zahlreiche Zeugenaussagen und die Ergebnisse einer umfassenden Durchsuchung am 19. März 2024. Bei dieser Aktion wurden fast ein halbes Kilogramm Amphetamine, etwa 200 Gramm Marihuana, eine Feinwaage, Tüten und weiteres drogentypisches Zubehör sowie Bargeld in szenetypischer Stückelung sichergestellt. Auch ein Schlagring und Pistolen wurden in einem größeren Haus mit Keller und einem separaten Garten mit Wohnwagen entdeckt.

Behauptungen des Angeklagten als unglaubwürdig eingestuft

In der Region war der Mann bereits länger als Bezugsquelle für Drogen bekannt. Beispielsweise bezog eine Frau aus der Uckermark Drogen von ihm, wie ihr Sohn im Prozess aussagte. Der Verurteilte räumte zwar den Besitz der Drogen ein, bestritt jedoch, jemals aktiv gehandelt zu haben. Er behauptete, aufgrund einer schweren Erkrankung selbst viel konsumiert und Freunden immer etwas abgegeben zu haben. Oberstaatsanwältin Beatrix Heuer bezeichnete dieses sogenannte Samariterverhalten als völlig unglaubhaft.

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Staatsanwaltschaft und Verteidigung mit unterschiedlichen Forderungen

Mit dem Urteil blieb die Kammer unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die fünf Jahre und drei Monate Haft verlangt hatte, da sie keinen minderschweren Fall sah. Die Staatsanwaltschaft legte jedoch kein Rechtsmittel ein. Richter Golinski betonte, dass der 41-Jährige nur ein regionaler Dealer sei und sich aufgrund einer Erkrankung vor zwei Jahren in einer schwierigen persönlichen Situation befunden habe. Zudem war der Mann bis dahin nicht vorbestraft. Die beschlagnahmten Mengen an Cannabis, Amphetaminen sowie kleine Dosen Ecstasy und Kokain wurden sichergestellt.

Der Verteidiger hatte eine Haftstrafe von weniger als zwei Jahren gefordert, die auf Bewährung ausgesetzt werden sollte. Die Kammer folgte diesem Antrag nicht, da der Strafrahmen für Drogenhandel zwischen einem und zehn Jahren Haft liegt. Die nun anstehende Überprüfung durch den Bundesgerichtshof wird entscheiden, ob das Urteil bestehen bleibt oder geändert wird.

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