Drogenprozess in Penzlin: Gericht glaubt nicht an 'Samariterrolle' des Dealers
In einem aufsehenerregenden Prozess am Landgericht Neubrandenburg ist ein 41-jähriger Mann aus Penzlin wegen illegalen Drogenhandels zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und einem Monat verurteilt worden. Die Kammer unter Richter Norman Golinski blieb damit deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die fünf Jahre und drei Monate Haft gefordert hatte.
Durchsuchung vor zwei Jahren brachte Beweise zutage
Die Ermittlungen gehen auf eine Durchsuchung am 19. März 2024 zurück, die in der Wohnung, dem Keller und einer Gartenlaube des Angeklagten stattfand. Dabei wurden Drogen im Wert von mehreren tausend Euro sichergestellt, darunter mehr als 200 Gramm Cannabis, Kokain und fast ein halbes Kilogramm Amphetamine. Zudem fanden die Beamten eine Feinwaage, zahlreiche Tütchen mit szenetypischen Mengen, zwei Pistolen und einen Schlagring.
Ein entscheidender Beweis war ein Zettel mit Namen und Geldbeträgen, wie er in der Drogenszene üblich ist. Der Angeklagte bestritt zwar jeden Zusammenhang mit Drogengeschäften, doch Richter Golinski bezeichnete dies als "Schutzbehauptung".
Angeklagter behauptete, nur "Freunden etwas abgegeben" zu haben
Der 41-Jährige räumte zwar den Besitz der Drogen ein, bestritt jedoch energisch, damit gehandelt zu haben. Er erklärte, aufgrund einer schweren Erkrankung selbst konsumiert zu haben: "Wenn ich Drogen genommen habe, waren die Schmerzen weg". Zudem habe er "Freunden immer etwas abgegeben" und betonte, keinen "Drogenring" betrieben zu haben.
Oberstaatsanwältin Beatrix Heuer wies diese Darstellung entschieden zurück: "So ein Samariterverhalten ist völlig unglaubhaft". Sie verwies auf die prekäre finanzielle Situation des Angeklagten, der von Sozialleistungen lebte und sich Drogen im Wert von mindestens 7000 Euro nicht hätte leisten können.
Zeugenaussagen belasten den Angeklagten schwer
Ein 18-jähriger Zeuge bestätigte, dass in der Region allgemein bekannt war, bei dem Mann Drogen beziehen zu können. Erschütternd war seine Aussage, dass sogar die Mutter des Angeklagten aus Templin in der Uckermark bei ihrem Sohn Drogen gekauft und sich diese "anschreiben lassen" habe.
Die gefundenen Drogenmengen überschritten das gesetzlich definierte Maß einer "geringen Menge" um das Fünf- bis Sechsfache. Richter Golinski stellte klar: "Sie waren aber nur ein regionaler Dealer", verwies aber gleichzeitig auf die "schwierige persönliche Situation" des Angeklagten aufgrund seiner Erkrankung.
Familie ebenfalls in Ermittlungen verwickelt
Im Prozess wurde bekannt, dass die Drogenaffäre auch die Familie des 41-Jährigen erfasst hat. Sowohl bei seinem erwachsenen Sohn als auch bei seiner jugendlichen Tochter wurden in deren Kinderzimmern kleinere Drogenmengen gefunden, was zu polizeilichen Ermittlungen und staatsanwaltschaftlichen Verfahren führte.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Verteidiger Henning Köhler, der eine Bewährungsstrafe von weniger als zwei Jahren gefordert hatte, kündigte Berufung an. Der Angeklagte bleibt vorerst auf freiem Fuß, muss sich aber auf ein weiteres juristisches Verfahren einstellen.



