Ermittlungen zu Polizeigewalt bei AfD-Parteitag in Riesa eingestellt
Mehr als ein Jahr nach den umstrittenen Protesten zum AfD-Bundesparteitag in Riesa hat die Staatsanwaltschaft Dresden die Ermittlungen wegen möglicher Polizeigewalt offiziell eingestellt. Die Ermittlungsbehörde teilte mit, dass es nicht mit der erforderlichen Sicherheit festgestellt werden konnte, ob tatsächlich ein gezielter Schlag eines Polizeibeamten gegen das Gesicht eines Abgeordneten erfolgt sei.
Vorwurf eines Linken-Abgeordneten
Der Vorwurf war ursprünglich von dem Linken-Landtagsabgeordneten Nam Duy Nguyen erhoben worden. Dieser hatte angegeben, während der Proteste am 11. Januar 2025 als parlamentarischer Beobachter anwesend gewesen zu sein und eine Anzeige wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt erstattet. Daraufhin wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, das nun nach intensiver Prüfung beendet wurde.
Die Staatsanwaltschaft betonte in ihrer Mitteilung, dass der Abgeordnete keine Warnweste getragen habe und somit nicht eindeutig als parlamentarischer Beobachter erkennbar gewesen sei. Dies erschwerte die Bewertung der Situation erheblich.
Alternative Erklärung für den Vorfall
Laut den Ermittlern sei es vielmehr wahrscheinlich, dass ein Polizeibeamter im Rahmen einer Zwangsanwendung gegen einen anderen Demonstrationsteilnehmer vorging und es in der Folge zu einer ungewollten Kollision zwischen diesem und dem Abgeordneten kam. Diese Kollision habe dann zum Sturz des Politikers geführt. Eine gezielte Gewaltanwendung durch die Polizei konnte nicht nachgewiesen werden.
Bei den Protesten gegen den AfD-Parteitag in Riesa war die Stimmung zeitweilig stark aufgeheizt. An vielen Orten standen sich Demonstranten und Polizeikräfte gegenüber, und es kam zu teilweise heftigen Auseinandersetzungen. Die Situation war insgesamt angespannt und forderte von allen Beteiligten ein hohes Maß an Deeskalation.
Die Einstellung der Ermittlungen markiert nun einen vorläufigen Schlusspunkt in diesem kontroversen Fall. Sie unterstreicht die Schwierigkeiten bei der Aufklärung von Vorfällen in solch komplexen und emotional aufgeladenen Protestumgebungen. Die Staatsanwaltschaft verwies darauf, dass ohne eindeutige Beweise eine weitere Verfolgung des Verdachts nicht möglich sei.



