Brüssel - KI-Anwendungen zum missbräuchlichen Erstellen von sexualisierten Deepfakes sollen in der EU künftig verboten sein. Vertreter der Mitgliedstaaten und des Europäischen Parlaments einigten sich auf eine entsprechende Anpassung des KI-Gesetzes, wie die zyprische EU-Ratspräsidentschaft mitteilte.
Hintergrund der Entscheidung
Die Einigung erfolgte nach intensiven Verhandlungen zwischen den EU-Institutionen. Ziel ist es, den Missbrauch von Künstlicher Intelligenz zur Erstellung nicht einvernehmlicher sexualisierter Bilder und Videos zu unterbinden. Solche Deepfakes verletzen die Privatsphäre und können schwerwiegende psychologische und soziale Schäden verursachen.
Details des Verbots
Das Verbot betrifft speziell KI-Systeme, die dazu entwickelt oder angepasst wurden, sexualisierte Deepfakes ohne Zustimmung der abgebildeten Personen zu erstellen. Es gilt für alle Anwendungen, die in der EU entwickelt, betrieben oder genutzt werden. Ausnahmen sind für legitime Zwecke wie Forschung oder Kunst vorgesehen, sofern sie nicht der Missbrauchsbekämpfung zuwiderlaufen.
Die zyprische Ratspräsidentschaft betonte, dass die EU mit dieser Regelung eine Vorreiterrolle im Kampf gegen KI-Missbrauch einnehme. Die Verordnung soll noch in diesem Jahr in Kraft treten. Mitgliedstaaten müssen die Vorgaben innerhalb von zwölf Monaten umsetzen.
Reaktionen aus Politik und Gesellschaft
Die Entscheidung wurde von verschiedenen Seiten begrüßt. Datenschützer und Frauenrechtsorganisationen sehen einen wichtigen Schritt zum Schutz vor digitaler Gewalt. Kritiker warnen jedoch vor möglichen Einschränkungen der Forschungsfreiheit und fordern eine präzise Definition der verbotenen Anwendungen.
Die EU-Kommission kündigte an, die Umsetzung des Verbots genau zu überwachen und bei Verstößen hohe Geldstrafen zu verhängen. Unternehmen, die gegen die Regelung verstoßen, müssen mit Sanktionen von bis zu sechs Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes rechnen.



