Im Mordprozess um den getöteten achtjährigen Fabian aus Güstrow hat die Rostocker Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen den Vater des Jungen wegen des Verdachts der Falschaussage eingeleitet. Dies gab Oberstaatsanwalt Harald Nowack zu Beginn des vierten Verhandlungstages bekannt. Der 35-jährige Vater war zuvor an zwei Tagen, am 30. April und am 5. Mai, insgesamt rund eineinhalb Tage lang intensiv als Zeuge vernommen worden.
Hintergrund des Prozesses
Seit Ende April läuft die Hauptverhandlung gegen eine 30-jährige Frau, die laut Anklage den Jungen im Oktober des Vorjahres getötet haben soll. Die langjährige Beziehung der Angeklagten zum Vater des Kindes und deren Beendigung spielen in dem Verfahren eine zentrale Rolle. Der Vater, der bereits stundenlang befragt wurde, hatte zuletzt ausgesagt, dass er und die seit November 2025 in Untersuchungshaft sitzende Frau wieder ein Paar seien. Er betonte, an die Unschuld der Frau zu glauben. Die Angeklagte selbst schweigt bislang in dem Prozess.
Widersprüche in den Aussagen
Oberstaatsanwalt Nowack kritisierte, es sei wenig nachvollziehbar, wie ein Zeuge seine Aussage derart ändern könne, insbesondere im Vergleich zu früheren Vernehmungen des Vaters bei der Polizei. Auch die Wiederaufnahme der Beziehung zur Angeklagten sei nicht nachvollziehbar. Die Angeklagte habe auf den Vater eingewirkt und eine Wiederaufnahme der Beziehung angestrebt. Nach der Vernehmung sei festzustellen, dass ihr dies gelungen sei. Der Vater zeige zudem kein Interesse an einer objektiven Wahrheitsfindung, da er weder Akteneinsicht beantragt noch von seinem Recht als Nebenkläger Gebrauch gemacht habe.
Verlängerung des Prozesses
Der Prozess, der am 28. April begann, umfasst bis zum 2. Juli zunächst 14 Termine, einschließlich des vierten Verhandlungstages. Der Vorsitzende Richter Holger Schütt kündigte jedoch an, dass weitere Termine notwendig seien. Noch am heutigen Tag will die Schwurgerichtskammer mit den Prozessbeteiligten zehn zusätzliche Prozesstage vereinbaren. Somit wird sich das Verfahren voraussichtlich deutlich verlängern.



