Falscher Sanitäter in Brandenburg: Über 200 Tage im Einsatz mit gefälschter Urkunde
Ein Mann aus Brandenburg hat über einen längeren Zeitraum als Rettungssanitäter gearbeitet, obwohl er die erforderliche Qualifikation nicht besaß. Er verwendete eine gefälschte Urkunde, um sich höher einzustufen, und war mehr als 200 Tage im Rettungsdienst tätig. Nach seiner Enttarnung tauchte er unter, wurde aber Jahre später gefasst und nun vor Gericht gestellt.
Verurteilung wegen Betrugs und Urkundenfälschung
Das Amtsgericht verurteilte den 45-Jährigen wegen Urkundenfälschung und Betrugs zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro. Zusätzlich ordnete die Justiz die Einziehung von etwa 27.800 Euro an, die der Mann während seiner Tätigkeit netto verdient haben soll. Richterin Iris Hagedorn betonte, dass die Tat bereits erhebliche Zeit zurückliege, was dem Angeklagten zugutegehalten wurde, ebenso wie sein Geständnis und seine Reue.
„Das war auch ein Riesenfehler damals“, sagte der Angeklagte rückblickend während der Verhandlung. Beide Seiten erkannten das Urteil noch im Gerichtssaal an, was den Prozess beschleunigte.
Hintergrund der Täuschung
Der Mann hatte von Mai 2016 bis September 2017 bei einem Rettungsdienstanbieter gearbeitet. Er gab an, bereits Rettungshelfer gewesen zu sein und die Theorie zum Rettungsassistenten in Berlin und Brandenburg absolviert zu haben, jedoch die Prüfung nicht bestanden zu haben. Um dennoch höher eingruppiert zu werden, fälschte er eine Urkunde des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Berlin.
Während seiner Zeit im Rettungsdienst war er vor allem im üblichen Fahrdienst eingesetzt, aber auch an 26 Tagen im Notfalleinsatz, oftmals mit einem anderen Rettungssanitäter. Nach Ermittlungen passierte den Notfallpatienten dabei nichts Schlimmes, da sonst die Anklage möglicherweise schwerwiegender ausgefallen wäre.
Flucht und späte Festnahme
Nach der Enttarnung im Jahr 2017 war der Angeklagte, der heute im Landkreis Oberhavel lebt, für die Justiz nicht mehr erreichbar. Ein erster Betrugs-Prozesstermin im Jahr 2019 platzte, da er nicht erschien, woraufhin das Amtsgericht einen Haftbefehl zur Vorführung erließ. Die Pandemie und ihre Folgen verzögerten den Fall weiter.
Ende Januar 2026 wurde der Mann schließlich bei einer Polizeikontrolle festgenommen. Es stellte sich heraus, dass er inzwischen in der Stationsassistenz eines Klinikbetreibers tätig war und dort als stellvertretender Teamleiter bis zu 80 Mitarbeiter organisierte. Nachdem sein Arbeitgeber von seiner Vergangenheit erfuhr, wurde er gekündigt.
Untersuchungshaft und Prozess
Von Ende Januar bis zum Prozess verbrachte der 45-Jährige Zeit im Gefängnis in Cottbus, wurde dann in die JVA Neustrelitz verlegt und schließlich in Fußfesseln zum Prozess vorgeführt. Sein Vorstrafenregister wies keine Eintragungen mehr auf, was in seinem Sinne sprach. Der Staatsanwalt erläuterte, dass auf Betrug und Urkundenfälschung Geldstrafe oder Haftstrafe bis zu fünf Jahren stehen könnten, hier aber eine Geldstrafe ausreiche.
Er forderte 90 Tagessätze zu je 20 Euro, was die Richterin übernahm. Sie betonte, dass der Mann sich seit der Tat nichts mehr habe zuschulden kommen lassen und die Untersuchungshaft ihn „deutlich beeindruckt“ habe.
Ausblick nach der Verurteilung
Am Ende erkannten alle Seiten die Strafe an, und der Haftbefehl wurde aufgehoben. Dem Verurteilten wurde mitgeteilt, dass der Bahnhof gleich hinter dem Gericht liege, doch er entschied sich, erst einmal „in Ruhe“ in Freiheit essen zu gehen, bevor er zurückfuhr. Die Gefängniswärter kehrten ohne ihn zurück.
Der Mann kündigte an, sich so schnell wie möglich wieder eine Arbeit in seiner Region zu suchen, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten und einen Neuanfang zu wagen.



